Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1806

für Ihre Erblande nicht fühlbar gemacht, sie vor allen Drangsaalen geschützt. Allein wird dieses von Dauer seyn? Wird der durch seine Siege aufgeblasene Kaiser ferners diese Neutralitaet erkennen wollen ? Sie nicht mißdeuten ? Dieses sind Fragen, die selbst Euer Majestät bey genauer Kenntniß der gegenseitigen Verhältniße meiner Einsicht nach nicht wohl entscheiden können, da alles von denen Launen eines eintzigen abhängt. Es könnten dahero Augenblicke eintreten, wo Euer Majestät durch überspannte, das Wohl und die Ruhe Ihrer Unterthanen fährdende Foderungen gezwungen zu den Waffen greifen müßten. Dann träte der Fall der Nothwehr ein, in welchem alle Kräften der Monarchie angestrengt werden müßten, um selbe von Ihrem Untergange zu retten, oder wenigstens glor­reich zu enden. Daß hiezu Hungarn wesentl [ich] bey tragen könnte und müßte, brauche ich nicht weiters zu erwähnen, daß in einem solchen dringenden Nothfalle die gewöhnlichen Formen bey Seite gesetzt und die Gesetze selbst schweigen müßten, bin ich über­zeugt. Meine Gedanken über die in einem solchen Falle zu er­greifenden Mittel unterlegte ich Euer Majestät im verflossenen Monath July und sie erhielten Ihre Genehmigung, es wurden sogar in deren Gemäßheit mehrere Voranstalten getroffen. Damals war mein Antrag eine Insurrection beyläufig in jener Zahl, wie selbe 1805 landtäglich bestimmt wurde, und zwar zu Pferde und zu Fuß mittelst eines von Euer Majestät zu erlassenden Aufrufs und Be­fehle an die Comitater in der möglichst kurtzen Zeit zusammen­zuberufen und auf denen hiezu zu bestimmenden Puncten aufzu­stellen, um nach Umständen damit entweder als Reserve, oder aber auch offensiv agiren zu können. Dieses Mittel wäre meiner Einsicht nach bey der damaligen Laage der Sachen, wenn alle nöthigen Vorbereitungs-Anstalten vorausgegangen wären, vielleicht hinlänglich, in jedem Falle aber das Zweckmässigste gewesen. Die seit der Zeit so wesentlich geänderten äusseren Verhältniße, die Möglichkeit, daß der Staat von mehreren Seiten zugleich mit ver­doppelter Thätigkeit angegriffen werden könnte, die Ueberzeugung, daß in diesem Falle dessen Untergang sicher wäre, macht es noth­wendig bey einem Ausbruche von Feindseeligkeiten, zu allen, selbst zu extremen Mitteln zu schreiten und dem Feinde mit gleichen Waffen zu begegnen. Von Seite Hungarns könnten vielleicht fol­gende Maßregeln zum Zwecke führen, a) Errichtung einer Reserve­Armee von 40 bis 60 tausend Mann vorzüglich Infanterie, viel­leicht auch, wenn man es für dienlich erachtet, mit leiehter Caval­lerie versehen. Die hiezu erfoderliche Mannschaft wäre mit erster Nachricht der ausbrechenden Feindesgefahr auszuheben, gehörig abzutheilen, zu bewafnen und in denen nothwendigsten Uebungen zu unterrichten. Selbe könnte vielleicht in mehrere Corps nach der Entfernung der Behörden eingetheilt und nach Umständen zu Verstärkung oder Unterstützung der Armee verwendet werden.

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