Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1806

zu berufen wäre. Bis dahin wird der herrschende Partheygeist sich theils von selbsten legen, theils werden Euer Majestät Zeit und Mittel haben, seine Einwirkung unter dem Adel zu vermindern, überhaupt aber sowohl eine gute Stimmung im Lande zu erzielen, als auch durch Bewilligung einiger der billigen Begehren Hún­garas, durch Beförderung ausgezeichneter Individuen aus allen Partheyen, vorzüglich] aber durch die zu erzielende Ueberzeugung des Wunsches Euer Majestät, die Wohlfahrt und das Aufblühen dieses Landes zu befördern, das gegenseitige Zutrauen wieder herzustellen, und den Landtag angemessen vorzubereiten. b) Was eigentlich] die Aushülfe betriff, welche auf dem Landtage von denen Ständen zu begehren wäre, so ist es zwar schwer darüber jetzo eine bestimmte Aeusserung zu geben, da bis dahin sowohl die Stimmung und Denkungsart der Menschen, als auch die Verhältniße des Staats sich ändern können, allein so viel glaube ich, in so weit mir die Umstände des Staats bekannt sind, annehmen zu können, daß nachdem es auf keinen Fall, selbst bey der besten Vorbereitung der Gemüther rathsam wäre, daß der Hof auf dem Landtage von denen Ständen eine zu Tilgung der Bancozettel zu verwendende nahmhafte Summe fodern möchte, und mit einer weniger beträchtlichen, auf einmahl zu erlegenden Summe dem Staate bey seinen dringenden und zahlreichen Bedürfnissen nicht gedienet ist, es für letzterem weit zuträglicher und nützlicher wäre, wenn man von denen Ständen Hungarns, entweder zu einem fortdauernden Amortisations-Fonde, oder aber zur Deckung der jährlichen] Staats-Auslaagen eine jährliche] Summe von einigen Millionen erhalten könnte. c) Die Art des Vortrages und Einleitung dieses Begehrens müssen meist die Umstände bestimmen, allein auf jeden Fall, glaube ich, wäre es räthlicher die Gegenstände und Klassen, welche diese Auflaage zu tragen hätten, in denen königliehen Propositionen nicht zu benennen, sondern, nebst ausführlicher Angaabe der Gründe, w r elche Euer Majestät zu Versammlung des Landtages veranlaßt, und der Maaßregeln, welche dieselbe zur Aufhelfung der Finanzen und Vertilgung des Papier-Geldes in Ihren deutschen Erblanden bereits getroffen, jene, welche Sie allen­fälles daselbst noch treffen wollen, anzuführen, die Bestimmung der Summen aber, welche zu diesem näml[ichen] Zwecke, von Seite Hungarns Euer Majestät anzutragen wären, denen Landes­ständen zu überlassen. Widerhohlte Bey spiele vergangener Landtage konnten Euer Majestät überzeugen, daß die versammelten Stände, durch dieses bezeugte Zutrauen gerührt, stäts ihrer Pflicht und der Erwartung Euer Majestät, in so weit es nur thunlich war, entsprachen. Gehet überdieß eine zweckmässige Vorbereitung dem Land­tage vor, und sind die vornehmsten von denen Laudesständen von

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