Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1806

einzelne verhandelt werden muß, da zwischen selben ein wesentl [icher] Unterschied in denen Verhältnißen, Erziehung, Bildung und Den­kungsart herrschet. Zu der ersten Unterabtheilung gehöret die römisch- und griechisch-katholische, zu der zweyten die evangelische beeder Confessionen, zu der dritten endl[ich] die griechisch nicht unirte Geistlichkeit. a) Die römisch- und griechisch-katholische Geistlichkeit Diese theilt sich neuerdings in 2 Klassen, näml[ich] in den höhern Clerus, zu welchem Ertz- und Bischöfe. Prälaten, Dom­herren gehören, und dem niedern, zu welchem die Pfarr- und Ordensgeistlichkeit gerechnet wird. Ersterer, näml[ich] der höhere Clerus, verdankt seine bequeme und reichliche Existenz der Freygebigkeit der hung. Könige, und da er von der Wahl derselben auch alle seine Würden empfangt, von selben in seinen Vorrechten geschützt wird, so muß er dem Landesfürsten zugethan seyn, sich an selben ansehliessen, dienet aber auch entgegen ihm und dem Staate zu einer wesentl[ichen] Stütze, da er theils durch den gesetzmässigen Einfluß, welchen ihm sein Rang und Würde in denen Landesgeschäften ertheilet, theils durch sein Ansehen und reiche Dotation, welche ihm die Mittel an die Hand geben, sich Clienten zu verschaffen, theils endl[ich] durch die Einwirkung auf die öffentliche] Meynung, die er durch die geistl[ichen] Mittel und die ihm untergebene Geistlichkeit ausüben kann, einen wesentl [ichen] Antheil an der allgemeinen Stimmung hat. Dahéro lehret uns auch die vaterländische Geschichte, daß der höhere Clerus in Hungarn wesentl [ich e] Dienste dem Landes­fürsten geleistet, daß er einen mächtigen Einfluß in allen Gattun­gen der Geschäfte stäts genommen habe. Noch bey Lebzeiten des letztverstorbenen Primas Batthyányi war dieser Einfluß unter seiner Leitung bedeutend und dem Staate nützlich], allein seitdem der Clerus ein so würdiges Oberhaupt verlobren, seitdeme über die Hälfte der Bisthümer erledigt geworden und unbesetzt geblieben, seitdeme man bey Verleihung der Dom­herren und andern höhern geistlichen] Würden mehr auf die Dienstjahre, als auf das Ansehen, ausgebreitete Kenntniße und Fähigkeiten der Personen gesehen, dadurch aber alle höhern geistlichen] Aemter mit decrepiten, unthätigen Männern besetzt hat, ist auch die Einwirkung und das Ansehen des höheren Clerus so vermindert worden, daß es jetzo von keiner Bedeutung ist. Diese näml[ichen] Ursachen haben auch auf die Unzufriedenheit des größten Theils desselben gewirket, dann die ihme durch län­gere Nichtbesetzung der bischöflichen] und anderer Pfründen benommene Aussicht zu einer Beförderung, die Regulirung der

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