Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1805
und Aba-Ujvarer C[omi]tats, als welche, und besonders der letztere, in der gegenwärtigen Sache einen wesentlichen Einfluß gehabt und daher auch in voller Kenntniß derselben seyn müßten, den Auftrag, mir ehestens zu berichten, ob und in wie weit die Befehle der königlichen Statthalterey vom 11-ten Märtz [$ic!] a J 1802 in Erfüllung gebracht und die Zimanyischen Kinder ihren Vater wieder zurückgestellet worden. Ersterer erwiederte unter dem 18-ten Hornung laufenden Jahres /C/, daß zwar das Saroser Comitat gleich nach Empfang mehrerwähnten Befehls eine Deputation ernannt habe, welche im Namen dieses C[omi]tats die Zimanyischen Kinder übernehmen und dem Vater überantworten sollte, da aber diese Kinder nicht in das C[omi]tat gelangt, so wäre bis nunzu die Befolgung der selbem gegebenen Weisung aufgeschoben geblieben. Diesem fügte er bey, daß er glaubwürdig vernommen, daß jetzo diese Kinder in Erlau auf Kosten des dasigen Kapitels nicht nur in dem katholischen Glauben, sondern auch in denen Wissenschaften und zwar ohne Widerrede des Vaters erzogen würden. Der Abaujvarer V[ice]-Gespann berichtet hingegen, wie es E. M. aus dem hier sub D. angeschlossenen Schreiben desselben weitläufiger ersehen können, daß nach Ankunft des letzteren Befehls der königl. hung. Stadthalterey, wodurch ihme aufgetragen wurde, ohngeachtet der von dem Pfarrer v [on] Sepsi darüber gemachten Einwendungen die Kinder des ofterwähnten Jonas Zimanyi dem Vater wieder zurückzustellen, dieser nunmehro verstorbene Pfarrer, bsy welchen sich gedachte Kinder befanden, dieselbe von da nach Erlau ins Heveser C[omi]tat abgeschicket und dadurch die Wirkung des gedachten Befehls eludirt habe. Weiters meldet gedachter V[ice]-Gespann, daß diese Kinder, laut bey schlüssigen Bericht des Bezirks-Stuhlrichter Daniel Jakabfalvay, noch gegenwärtig in Erlau erzogen werden. Diese 2 Berichte klären nun die gantze Saehe auf und liefern die volle Gewißheit, daß der Statthalterey-Befehl vom 11-ten May 1802 nicht nur nicht erfüllt, sondern auch derselbe durch Entfernung der Zimanyischen Kinder nach Erlau noch vielmehr eludirt worden ; ich wage es dahero E. M. über diesen gantzen Gegenstand meine unterthänigste Meynung hier weitläufiger auseinanderzusetzen und sie der höchsten Entscheidung zu unterbreiten. Die Anfangs berührten Statthalterey-Acten und der daraus verfaßte, Auszug haben E. M. überzeugen können, daß die königl. Statthalterey diesen gantzen Gegenstand vom seinem ersten Anfange an vollkommen nach den strengsten Sinn der bestehenden Landesgesetze und der allerhöchsten in Religionssachen ergangenen Normalvorschriften verhandelt, daß sie ferners die Vaterrechte aufrecht .zu erhalten gesucht habe, es muß alsoum so auffallender seyn, a) Hibásan Mai holyett. Domanovszky Sándor: József nádor iratai. III. 4