Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1806
Vorzug][ich] geeignet wären hiezu die Praesidenten der Hofstellen, ausgezeichnete Länder-Chefs, wenn selbe sich durch ihre Dienste und Verwendung einen Anspruch auf eine ehrenvolle Ruhe erworben haben. Diese könnten in die Staats-Conferenz mit dem Titel eines Staats- oder Conferenz-Ministers treten und selbe eigentlich] bilden. Ob Euer Majestät dieser Staats-Conferenz, von welcher Sie ohnehin der oberste Chef wären, einen 2-ten Chef unter dem Titel eines Conferenz-Praesidenten, oder aber eines Ministers des Innern geben wollten, unterlege ich der allerhöchsten Bestimmung; eine solche Ernennung schiene zur Aufsicht auf die innere Ordnung und Verhandlung der Geschäfte in der Staats-Conferenz allerdings zweckmässig. Eben so zweckmässig und für den Dienst vortheilhaft wäre es, wenn Euer Majestät wohlverdienten, sich auszeichnenden Praesidenten der Hofstellen oder Länder-Chefs als eine Belohnung, Sitz und Stimme in dieser Staats-Conferenz oder auch den Titel eines Staats oder Conferenz-Ministers ertheilten. Euer Majestät könnten in ersterer die Kenntniße und Einsichten dieser Chefs, ohne sie von ihrem Posten abzurufen, benutzen, und der Staat hätte dadurch den wesentlichen] Vortheil, daß dieselbe mit den Absichten und dem Systeme der Regierung näher bekannt, mehr als bishero im Stande seyn würden zu selbem mitzuwirken. Nebst diesen Conferenz-Mitgliedern wären annoch zwey oder drey Secretairs zu Führung der Prothocolle und Verfassung der nöthigen Expeditionen, dann einige untern Beamten zu Besorgung der nöthigen Schreibereyen bey der Staats-Conferenz anzustellen. Was den Gang der Geschäfte bey selber betriff, so wären all jene Gegenstände, welche Euer Majestät an selbe zu verweisen geruheten, aus dem Cabinet an den Chef der Conferenz, oder in dessen Ermangelung an den ältesten Beysitzer zu senden, selber setzte die einlangende Geschäfte nach der gewöhnlichen] Methode von dem jüngsten Beysitzer an angefangen ad circulum, wobey es einem jeden Mitglied derselben freystunde, seine Meynung über den vorliegenden Gegenstand schriftlich] dem circulirenden Stücken bey zulegen. Sobald dasselbe aus der Circulirung zurückgelangt und von dem Chef der Staats-Conferenz, oder ältesten Mitglied derselben durchgegangen worden, so hätte letzterer es Euer Majestät anzuzeigen, damit dieser Gegenstand in voller Conferenz, entweder unter Ihrem höchsten Vorsitz, oder unter jenem des Chefs derselben, in Beyseyn des Praesidenten der betreffenden Hofstelle und des dasigen Referenten, welcher das in Frage stehende Geschäft auch hier referiren würde, aufgenommen werden könnte. Das Resultat dieser Berathsehlagung wäre durch den in der Versammlung befindlichen] Conferenz-Secretair in Form eines Prothocolls aufzusetzen und in dessen Gemäßheit, wenn Euer Majes-