Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1806
Die anderen haben in deme einen nicht ganz ungegründeten Vorwand, nichts zu geben, daß sie durch Verpflegung der; kaiserl. königl. Armee, durch die Transporte, zu welch beiden der Adel namhaft concurrirte, ausserordentliche Laste zu tragen hatten, und noch dazu sorgen müssen, daß sie sich und ihre Unterthanen von dem sie bedrohenden Mangel retten können, die letzteren endlieh haben am meisten im Lande von den Drangsaalen des Kriegs gelitten und finden darinn eine gültige Entschuldigung, daß sie ohne das Gesetz zu überschreiten, keine neue Reparation der Insurrections-Auslaagen zu dem gegenwärtigen Zwecke machen können. Durch Praesidial-Schreiben des Gr[af] Kanzlers sind ohnehin auf Eurer Majestät Befehl alle Ober-Gespänne aufgefodert worden, nebst den Beyträgen an Früchten auch Beyträge an Geld für die Nothleidenden zu erwirken, wovon allerdings ein Erfolg zu erwarten stehet ; es würde also diese Maasregel sich mit der ersteren kreutzen, und die eine den Erfolg der anderen hindern. Alle diese Gründe zusammengenommen, vorzüglich aber der nach meiner Überzeugung in der Staats-Verwaltung so wichtige Satz, daß der Landesfürst keinen Schritt, besonders, wenn er nicht ganz legal ist, wagen sollte, wenn Er nicht von dem Erfolge und Nutzen desselben, wenn auch nur für die Zukunft versichert ist, bringen mich dahin, Eurer Majestät in aller Unterthänigkeit zu bemerken, daß ich auf den Antrag, die Comitate zu Ablieferung ihrer Insurrections-Cassen zu vermögen, theils wegen den damit verknüpften gesetzmässigen Anständen, theils auch wegen der wenigen Hofnung des guten Erfolgs desselben nicht wohl einrathen kann. Ofen, den 28-ten Jänner 1806. Josepll p al ^ m p> Legfelsőbb elhatározás: Meine Hofnung, daß sich wenigstens ein guter Theil der Jurisdikzionen herbeilassen würde, die in der Insurektionskassen vorfindigen Gelder darzubiethen, war hauptsächlich auf die äusserst kurze Dauer des letzten Krieges, auf die großen Opfer, welche zur Erlangung des Friedens gemacht worden sind, und insbesondere darauf gegründet, daß ungeachtet des Friedensschlusses die Armee bis zum gänzlichen Abzüge der französichen Truppen aus einer notwendigen Vorsicht noch auf den Kriegsfuß gelassen, mithin ein großer Theil des außerordentlichen Aufwandes von Seits der allgemeinen Staatsfinanzen noch fortgetragen werden muß, während es die Lage der Umstände gestattet, die Insurrection schon bald nach ihrer Entstehung wieder aufzulösen. Indeßen verkenne Ich die Richtigkeit der Gründe nicht, die Euer Liebden wider beide Mitteln, durch welche der obige Zweck