Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1805
Auf diese Summe werde ich auch in der Folge dieser Schrift jederzeit meine verschiedene Anträge gründen. In Betreff des Preises der Fracht, welcher gegenwärtig für einen C[en]tner von Pest bis Szolnock und vice-versa bezahlt wird, führt der königl. Comiss[air] folgende Data an. a. Die königl. Kammer zahlte für die Verführung des Saltzes auf dieser Entfernung im verflossenen Jahre 24 kr. per C[en]tner. b. Die Pester Kaufleute zahlen im Sommer w T enn die Weide und Weege gut sind, für den C[en]tner bis Szolnock 36 bis 45 kr., im Frühjahr und Herbst, wenn die Weege grundloß, und das Wetter schlecht, bekommen sie keine Fuhren, oder müssen sie äusserst theuer bezahlen. c. von Czegled bis Pest zahlt man im Sommer vom C[en]tner oder Hetzen 30 kr. d. Von Debrezin bis Pest zahlt das k. k. Taback-Amt 1 fl. 30 kr. bis 45 kr. zuweilen aber auch im Durchschnitt 1 fl. 15 kr. Privat-Kaufleute zahlen bis Debreczin, wenn nicht eben leere Wägen dahin zurückkehren, bey guter Zeit 1 fl. 30 bis 2 und 3 fl., im Herbst und Frühjahr aber auch 4 bis 7 fl. Fracht per C[en]tner. Dahero glaubt der königl. Commissair, daß nachdem Szolnock öhngefähr den halben Weeg zwischen Pest und Debreczin ausmacht, 40 kr. für den mittleren Frachtpreiß zwischen Pest und Szolnock angenommen werden können. Bey dieser Laage der Sachen, damit die Speculanten auch durch den niedrigen Frachtpreiß angelockt werden, ihre Waaren auf dem Kanäle abzusenden, glaubet der königl. Co[mmiss]air, daß die Frachtkosten per C[en]tner et Meil auf 1^ kr., also, da der Kanal nach der angenommenen Trace 12^ Meil in der Lange haben soll, nach Abschlag des Bruches, im gantzen zwischen Pest und Szolnock auf 18 kr. per C[enjtner festgesetzt werden könnten, wodurch dann bey der angenommenen Anzahl von 900.000 C[en]tner ein jährliches] Einkommen von 270.000 fl. entstehen würde. So sehr ich mit dem königl. Co[miss]air wünschte, den Frachtpreiß auf dem Kanäle so tief als mögl[ich] herunterzusetzen, um dadurch besonders im Anfänge den Betrieb dieser neuen Wasserverbindung zu vermehren, so kann ich nach dem von mir weiter oben aufgestellten Grundsatze, daß ich nur die Anzahl von 670.000 C[en]tner, welche bereits jetzo auf dieser Strasse verführt worden, zur Grundlaage meiner Ausarbeitung zu nehmen gedenke, diesen Einrathen des königl. Co[mmiss]airs meine Beystimmung nicht geben. Wenn näml[ich] der Frachtpreiß auf 18 kr. per 0[en]tner bestimmt würde, so beliefe sieh nach besagter Grundregel das Einkommen des Kanals nur auf 200.000 fl. eine Summe, die zur Bestreitung der Unterhaltungskosten und Zahlung der Interessen, selbst mit einer Aushülfe aus dem erhöhten Saltzpreißfond, wie