Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1805

Ueber den hier rückfolgenden Vortrag S [einer] königlichen] Hoheit des Erzh[erzogs] Johann in Betreff der Completirung der [Sieben]bürgischen Regimenter geruheten E. M. mittelst Hand­billet vom 17. August l[aufendes] Jahres mein Gutachten mit den Beysatz abzufodern, daß nachdem Hoehdieselbe einen Landtag in [Siebenbürgen gleich nach Beendigung des hung. abzuhalten und mich dahin als k. Co[miss]air abzusenden gedenken, ich mich äussern solle, ob nicht die [Sieben] bürgischen Stände durch die angetragene Dicasterialvorkehrung aufmerksam gemacht und veranlasset werden dürften, der Uebernahme der Completirung Schwierigkeiten in Weeg zu setzen? folglich], ob es nicht räth­l[ich] wäre von der Kundmachung des angetragenen Patents einst­weilen abzugehen? So schmeichelhaft das Zutrauen ist, welches E. M. unver­dienterweise in einer so wichtigen Angelegenheit in mich zu setzen geruhen, so würde ich doch theils wegen meinen häußl[ichen] Verhältnissen, theils wegen dem großen Versäumniß welches ein längerer Aufenthalt in [Sieben]bürgen in denen meiner Leitung anvertrauten hung. Geschäften nach sich ziehet, vorzüglich] aber wegen meinen geringen Kenntnißen von der Verfassung, Denkungs­art und Stimmung Siebenbürgens allerunterthänigst gebethen haben, mich von diesem Auftrag gnädigst zu entheben, wenn mich nicht jetzo, so wie in allen meinen Handlungen der Grundsatz geleitet hätte, daß es meine Pflicht seye, selbst mit Aufopferung und Beschwerde meine wenigen Kenntniße und Kräften dahin zu ver­wenden, wohin sie E. M. zu bestimmen und zugl[eich] zu glauben geruhen, daß sie dem Staate ersprießlich] seyn können. Ich werde dahero nach geendigten hung. Landtage E. M. weitere Befehle erwarten, und wenn nicht andere wichtige Umstände mich zwingen, um Enthebung von diesem Auftrage zu bitten, mich bemühen E. M. Erwartung zu entsprechen und mir noch ferners durch meinen Eyfer Ihr gnädiges Zutrauen zu verdienen. Waß [sie!] nun die in Betreff des nebenliegenden Vortrags von mir gnädigst abgefederte Wohlmeinung betriff, so glaube ich, daß die einstweilige Completirung der o Siebenbürgischen National­und des dazu gekommenen 13 ten hung. In{'[anterie]-Kegiment3 durch Werbungen und Stellung der noch rückständigen Reerouten zu ersteren, wie der Antrag dazu in der zwischen dem Hofkriegs­Rathe und der [Sieben]bürgischen Hofkanzley abgehaltenen Con­certation gemacht worden, keinen Anstand unterliegen könne. Dagegen wäre es meiner Meynung nach nicht räthl[ich] das ange­tragene Capitulations-Patent vor Abhaltung des Landtages in Sieben­bürgen kund zu machen. Denn ohne zu erwähnen, daß dadurch die Landesstände ver­anlaßt werden könnten zu vermuthen, daß man ihnen durch Ein­führung der Capitulation gleichsam die Completirungs-Schuldigkeit

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