Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
Az 1805 évi napló
jene Gegenstände, welche gerade von dem Hofkriegsrathe veranstaltet werden konnten, wurden von dem Hofkriegsraths-Praesir denten praenotirt, und alsogl[eich] anbefohlen, wie es sein Schreiben vom [Okto]ber beweiset, 1 über die übrigen nahmhaften Gegenstände behielten es sich S. M. bevor, ihre Entschliessung nachzutragen, nur bestimmten Sie in voraus, daß die Stände zu Aufstellung einer mächtigen Insurrection vermögt werden sollten^ daß auf den Fall der Feind weitere schnelle Fortschritte machte, der Landtag prorogirt werden müsse, 2 daß endl[ich] S. M. gesonnen seyen, es aufs Ausserste ankommen zu lassen, Sie entschlossen sind, sich bey Besitznehmung Wienns durch den Feind nach Olmütz zu ziehen, um dergestalt in einer nähern Verbindung mit denen benachbarten alliirten Mächten zu verbleiben. Ohngeachtet selbst diese Maaßregeln die nahe Möglichkeit der Ankunft des Feindes nach WIenn darstellten, so täuschte man sich dennoch mit der Hothung, daß es dem unter dem Commando des Gen[eral]-Lieut[enant] Kutusow an dem Inn stehenden vereinigten oesterreichisch —russischen Corps gelingen würde, eine Position bey Saltzburg zu nehmen und dadurch den Marsch der feindlichen], durch die bey Ulm vorgefallenen Gefachte angebl[ich] geschwächten Armee in so lange zu verzögern, bis die übrigen russischen Hülfstruppen, welche in der Gegend von Radom in Verhandlungen mit dem preussischen Hofe, wegen dem Durchzug durch seine Lande 3 kostbahre Wochen verlohren hatten, in der Gegend von Wienn anlangen würden. Bey dieser Gelegenheit zeigte es sich, daß von Seite des Hofkriegsraths, ohnerachtet ich den 25-ten [Septem] ber die Nothwendigkeit der Vorbereitungs-Anstalten für die Insurrection S. M. klar dargestellet, 3 nichts dazu geschehen, sondern im gantzen Monath mit Anfragen, schriftlichen] Verhandlungen, Erläuterungen kleinl [icher] Anstände verlohren gegangen, daß es dem Ministerio ein Ernst gewesen, eine Insurrection, die doch, wenn man bey Zeiten die nöthigen Maaßregeln getroffen, von größtem Nutzen hätte seyn können, aufzustellen, selbst jetzo, wo die Noth schon dringend zu werden anfing, scheinen selbe noch die Lieferung beträchtlicher] Subsidien der Insurrection vorzuziehen und die Bestimmung zu letztern wurde nur durch S. M. deutl[ich] geäusserte Willensmeynung festgesetzt. Nun erst nach Verlauf von einem Monathe wurden von dem Hofkriegsrathe an die ihm unterstehenden Militair-Branehen bestimmte, mit denen in der Conferenz vorgetragenen Puncten übereinstimmende Befehle ertheilt, ein Umstand, der um so mehr 1 Okt. 27-ikéről. Militkanzl. 1805. fase. 1., 7. 13. sz. Az elintézés a nádor előterjesztésének csak két részletére (az 5. és 11. pontra) vonatkozik. - V. ö. e határozatokra nézve föntebb: Iratok II. '265.1. 3 V. ö. Íratok II, 24. sz.