Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

Az 1805 évi napló

mit meiner Verwaltung der Geschäfte Hungarns während der Dauer der mir gnädigst ertheilten Vollmacht unzufrieden, mich darüber zur Rechenschaft ziehen wollten, würde mich bey der Betrachtung, daß eine jede, auch die beste Handlung und Verwaltung seine Neider hat, und selbst öfters verdreht werden kann, dem innern Gefühl nach Uberzeugung und Pflicht für das allgemeine Beste gehandelt zu haben, keineswegs dazu vermocht haben, B. M. gegen­wärtige Schrift zu unterlegen. Allein mehrere Entschließungen und Befehle, welche ich von E. M. gegen Ende des verflossenen Jahres 1 und zu Anfang des gegenwärtigen erhielt, gaben mir nicht undeut­lich] zu erkennen, daß selbst Hochdieselbe jener Meynung bey­stimmten, und sowohl über die zu frühe Eröfnung der mir ertheilten Vollmacht, als auch über die in Folge derselben getroffenen Anstalten ein Mißfallen zu äussern geruheten. Dieses war mir um so unerwarteter und empfindlicher], als mein rastloses Bestreben während dieser Zeit dahin gieng, das allgemeine Beste nach Kräften zu befördern, und ich mich vielleicht schmeicheln konnte, während dieser Zeit nicht unwesentliche] Dienste dem Staate geleistet zu haben. Von dem innern Bewußtseyn erfüllter Pflicht geleitet, unter­legte ich E. M. von Fall zu Fall meine, wie ich hoffe, nicht ungegründete Legitimation 2 und meldete Ihnen zugl[eich], daß ich Ihnen einen ausführlichen] Bericht über die Zeit meiner Gestion (eine Sache die jedem, welchem ein so wichtiger Auftrag gegeben wird, zur Pflicht wird) vorlegen würde, um Sie zu überzeugen, wie wenig Bestand die wider mich vorgebrachten Beschuldigungen hatten, wie pünktl[ich] ich E. M. Befehle befolgte, wie viel ich in der äusserst kritischen Laage, in der ich mich befand, zum allgemeinen Wohl beyzutragen getrachtet habe. Diesen Bericht unterlege ich in gegenwärtiger Schrift E. M. mit der vorläufigen Erwähnung, daß nachdem die darin enthaltenen Thatsachen theils klar vor Augen liegen, theils aber auch durch die bey gelegten oder provocirte Actenstücke aufgeklärt werden, ich mich von allen weiteren Bemerkungen, jene ausgenommen, welche zu Vergleichung der verschiedenen Epochen und Verhältnissen nothwendig wären, enthalten, und selbe gäntzl[ich] der hohen Einsicht E. M. überlassen werde. Zu größerer Klarheit, und da die vorhergehenden Ereignisse einen wesentlichen] Einfluß auf all jenes hatten, was während der Dauer der mir von E. M. gnädigst ertheilten Vollmacht geschah, hatten [sie!], auch mit selben innigst verbunden sind, so habe ich dafür nöthig gehalten, meinem obgedachten Berichte eine kurtze Schilderung der Ereigniße und Verhandlungen, welche von » 1805. 2 A nádor átlag tíznapi időközökben jelentéseket küldött rendelke­zéseiről a császárnak. Másolataikat megküldte Károlv főhercegnek is. Milit­kanzl. 1805. fasc. 2., 7. 83., 7. 225., 7. 306/1.

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