Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1805

mit denen Marktpreißtabellen und Vergleichung der letztern mit jenen des Jahres 1803, trägt nun die königl. Staathalterei in ihrer unter­thänigsten Vorstellung vom 2" ten Jänner 1 [aufenden] J[ahres] auf die fernere Erlaubnis der freien Ausfuhr des Waitzen an. Da ich nun voraussehe, daß diese Vorstellung wegen dem gewöhnlichen Geschäftsgang nicht sobald Euer Majestät vorgelegt werden wird, der Gegenstand derselben aber von grosser Wichtig­keit ist und eine baldige Erledigung fordert, so wage ich es, meine unterthänige Meinung darüber Euer Majestät Einsieht in gegen­wärtiger Vorstellung zu unterbreiten. Um die von Euer Majestät aufgestellte Frage systematisch verhandeln zu können und sie gänzlich zu erschöpfen, muß man sie zuerst in folgende 4 Fragpunkten auflösen, und selbe einzeln erörtern. 1° War die im verflossenen Jahre bewilligte freie Ausfuhr des Waitzens die Hauptursache einer dem Staate nachtheiligen Verminderung der Früchtenvorräthe und Erhöhung der Preise in Hungarn ? 2° Kann eine weitere Bewilligung besagter Ausfuhr für die Folge Nachtheile bringen? 3° Ist ein zu erlassendes Ausfuhrsverboth, sowohl in gegen­wärtigen Augenblick, als in der Folge dem Staate nützlich? 4° Kann dieses Verboth schädliche Folgen für den Staat im allgemeinen, für Hungarn insbesondere nach sich ziehen? Die einzelne Verhandlung dieser 4 Fragen wird mich zu einem allgemeinen Resultate führen, wodurch die von Euer Majestät an die k. hung. Staathalterei gestellte Frage beantwortet werden kann. 1° War die im verflossenen Jahre bewilligte freie Ausfuhr des Waitzens die Hauptursache einer dem Staate nachteiligen Ver­minderung der Früchtenvorräthe und Erhöhung der Preise in Hungarn ? Um den ersten Theil dieser Frage, ob nämlich die bewilligte freie Ausfuhr des Waitzens eine ungewöhnlich dem Staate nach­theilige Verminderung der Früchtenvorräthe in Hungarn bewirket habe, entscheiden zu können, ist es vor allem nothwendig zu sehen, wie*viel an Waitzen und Brodfrüchten mit dem Augenblick der im April [1]804. bewilligten Ausfuhr des erstem bis Ende Octobers des nämlichen Jahrs auf dem Sausfcrome, als den gewöhnlichen Weg, welchen die zur Ausfuhr aus den hungarischen Seehäfen bestimmten Früchtentransporte nahmen, bis Siszek, von da aber theils auf Rugricza, 1 theils auf Carlsstadt, endlich vom letztern Orte nach der Seeküste verführt worden. Dieses zeiget die hier anverwahrte Tabelle A., welche aus denen der Nota des slavonischen Generalkommando und dem Berichte 1 Zágráb megye zágrábi járásának déli szélén, a Száva mellett, akol ez a folyó dérnek kanyarodik.

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