Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1804.
Da Eurer Majestät Absicht dahin gehet, daß die anverlangte Summa auf eine den Landesgesetzen angemessene Art auf dem nächsten Landtage bewilliget werde, so weiß ich nur 3 Mitteln, wodurch dieselbe herbeigeschaft werden könnte. a) Durch ein von dem Adel zu entrichtendes Subsidium, b) Durch Erhöhung der bestehenden Contribution. c) Durch Erhöhung des Salzpreises. a) Durch ein von dem Adel zu entrichtendes Subsidium. Sowohl in den Landtagen, als auch ausser denen selben waren jederzeit die Meinungen der Stände in deme nicht einig, ob ausser dem Falle eines Kriegs auf dem Landtage dem Könige von Seite des Adels Subsidien bewilliget werden könnten. Die Geschichte des Landes zeigt uns wenige Beispiele, daß ausser dem Falle eines Krieges der Adel Subsidien bewilliget hätte. Der bisherige Gebrauch, noch mehr aber die Besorgnis der Stände, daß aus einem in Friedenszeiten eingeführten subsidio eine Contribution entstehen und ein solches freiwilliges Offert in Schuldigkeit übergehen könnte, war jederzeit der Bewilligung eines solchen Begehrens entgegen. Diesem ohngeachtet kann man doch aus den Landesgesetzen nicht die Folge ziehen, als wenn selbe der Bewilligung von Subsidien in Friedenszeiten, besonders wenn es wichtige Staatsrücksichten fodern, wie im gegenwärtigen Fall die Verlegenheit der Staatsfinanzen ist, entgegen seien, vielmehr findet man in selben zu Zeiten des Königs Mathias Spuren, daß derlei Subsidien bewilligt worden sind. Daher könnte auch mit Becht in einem solchen Falle kein gesetzlicher Anstand gegen Entrichtung eines Subsidiums von Seite des Adels gemacht werden. Allein, wie ich bereits im Eingang dieses Vortrags bemerkte, es lassen die bisherigen Verhandlungen von einem solchen Antrag, wenn es sich um eine Entrichtung von jährlichen IV2 Millionen fl. handelte, gar keinen, wenn es sich aber um den Antrag der Bewilligung einer diesem aequalirenden Capitalsumma handelte, eben so wenig einen Erfolg erwarten. Im ersten-Falle würden die Landesstände insgesamt die Besorgnis äusseren, daß aus diesem subsidio eine Contribution des Adels entstehen könnte, zu deren Erlangung dieses der l te Schritt wäre, dieses wäre hinlänglich um allen Erfolg des Begehrens Eurer Majestät zu vereiteln, im 2 tea Falle hingegen wäre die zu Deckung der jährlichen anderthalb Millionen nötige Capitalsumma von 25,000.000 all zu beträchtlich, als daß man nur die entfernteste Hofnung haben könnte, daß der hungarische Adel, selbst bei den besten Willen, nach den beträchtlichen Beiträgen, welche er zu Subsidien und Insurrectionen in den letzten Jahren leistete, dieselbe zusammenschiessen könnte. Da nun die alleinige Bewilligung einer geringeren Summe von Seite des Adels titulo subsidii mit Eurer Majestät Absicht unvereinbar ist, so ist die l te Art selbe zu erreichen, wenigstens meiner geringen Meinung nach, um so