Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1803.

Meuterei und truppenweise ausgeübten Räubereien einschränken möchten. Da aber vorauszusetzen ist, daß ein großer Teil der Landes­behörden und besonders jene, welchen die Ausübung des Standrechts zugestanden ist, aus Besorgnis für ihre Sicherheit wider die Auf­hebung des Standrechts wiederholte Vorstellungen machen werden ; so glaube ich, daß Eure Majestät, indem Sie ihnen auf einer Seite die Mittel aus den Händen nehmen, ihre Gewalt zu mißbrauchen, ihnen auch andererseits jene geben müssen, die öffentliche Sicher­heit zu handhaben. Da nun diese ohne abschreckende Beispiele nicht erhalten werden kann, selbe aber, wenn jeder Fall eines gesprochenen Todesurteils, wie bisher, bis zu Eurer Majestät gelangen sollte, sich zu lange verziehen, um von Wirkung zu sein, so wäre mein unmaßgebigster Antrag, daß Euere Majestät mittelst der hung. Hofkanzlei anbefehlen möchten, daß nur jene Criminalprocesse im Wege der Gnade Eurer Majestät vorgelegt werden sollen, bey welchen die Septemviral-Tafel erkennet, daß einige mildernde Rück­sicht verdienende Umstände eintreten, oder wenn Euere Majestät diese Entscheidung dem Urteile dieser Stelle nicht überlassen wollten, könnten Dieselben anbefehlen, daß ihnen nur jene Processe im Wege der Gnade vorgelegt werden sollen, in welchen die ver­schiedenen Gerichtsstellen nicht gleichförmige Urteile gefället haben. Allein auch diese yorsehung würde mehr zu Beruhigung des Landes dienen, als dem Übel besonders in jenen Orten, wo schlechte Erziehung, rohe Sitten und selbst die Lebensart die Ursache schwerer Verbrechen ist, vollkommen abhelfen. In dieser Rücksicht geruheten Euere Majestät unter dem letztverflossenen Landtage eine Concertation mit denen Vicegespänen jener Gegend, wo die Räubereien vorzüglich im Schwünge sind, anzubefehlen. Diese wurde unter dem Vorsitze des Judex Curiae abgehalten und die von ihr besonders für jene Gegenden, wo Illyrier und Walacben wohnen, angetragene, in der Denkungsart, den Sitten dieser Völker und der Localkenntnis gegründete Maßregeln, von mir Euerer Majestät unterbreitet, worüber ich aber bishero keine allerhöchste Weisung erhalten habe. Ebenso notwendig wäre es für jene Gegenden Hungarns, wo die große Anzahl und Roheit der Vieh- und besonders der Schweinhirten ihre herumirrende Lebensart, dann endlich die vielen einschichtig liegenden Wirts- und andere Häuser zu Räubereien Anlaß und Vorschub geben, einige Maaßregeln festzusetzen, wodurch diesem Übel gesteuert würde ; in welcher Rücksicht die betreffende Comitate und Vicegespäne, wenn sie darüber vernommen würden, die besten Aufschlüsse geben könnten. Nur durch Beschleunigung der Criminalprocesse und Gestat­tung mehrerer Beispiele der Todesstrafe in selben, dann durch Genehmigung der bereits vorgeschlagenen zweckmäßigen Maaßregeln

Next

/
Thumbnails
Contents