Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1795.
Hoheit, der Erzherzog Locumtenent zur Unterstützung seiner Meinung anführet, sehr eingreifend sind und alle mögliche Rücksicht verdienen. Hochderselbe sieht auch ganz klar und weise ein, daß man durch oberwähnten Antecoronational-Artikl die Hände des Königs binden und dessen gesetzmäßige Gewalt einzuschränken die Absicht gehabt habe, wie auch, daß, wenn Euer Majestät auf die Vornehmung der anbefohlenen Untersuchung beharren sollten, man ganz gewiß daran folgern würde, Höchstdieselben selbst hätten hoc facto anerkennet, daß Sie keinen Staatsbeamten, ohne ihn vorläufig inquirirn zu lassen, seines Amts zu entsetzen berechtiget sind, mithin die Entlassung des gewesenen Judiéis Curiae Grafen v. Zichy, des Personaln v. Ürményi und des Oberprovincialkommissärs Grafen v. Haller, als eine gesetzwidrige Handlung anzusehen sei; indem es sehr inkonsequent wäre, diese bereits entlassene, qua homines maiorum gentium schlechter zu behandlen, als jene, wider welche nämlich die Untersuchung vorzunehmen von höchsten Orten anbefohlen worden ist. 2-te Anmerkung. Selbst der Palatin, dessen Amt unter dem Mathia Corvino mitso ausgezeichneten Vorrechten geschmückt wurde, war ad nutum regis usque ad témpora Ludovici 2-di amovibilis. Gleichwie man nun durch obberührtes Assecurations-Diplom sich den Weg bahnen wollte, das crimen perduellionis straflos zu begehen „spondemus itaque, et sub praestanclo inaugurali iuramento promittimus, quod fundamentalem regni constitutionem, universas item praedicti regni Hungariae, regnorumque et provinciarum ad idem spectantium libertates, immunitates, privilegia, statuta, iura, et consvetudines, signanter etiam decretum Andree 2-di regis Hungariae anno 1222 editum, una cum clausula articuli eiusdem : Quodsi vero nos, vel aliquis successorum nostrorum, aliquo unquam tempore, huic dispositioni nostrae contraire völuerit, liberam habeant harum authoritate, sine nota dlicuius infidelitatis, tarn episcopi, quam alii jobagiones ae nobües regni, universi et singuli, praesentes et futuri, posterique, resistendi et eontradicendi nöbis et nostris successoribus in perpetuum facultatem, quae in diplomatibus et iuramentis posteriorum legum exclusa fuerat, hic per expressum restituta. Vid pag. 100. Actorum Diaetae 1790/91. Eben so hat man durch das sistema nationalis consilii die Macht, die Staatsbeamten ihrer Amter zu entsetzen, dem König platterdings benehmen wollen. Die Hauptkompilatorn und Unterstützer dieser zwei höchstgefährlichen Piecen, vermög welchen man in Hungarn eine Oligarchie errichten, dieses Land von den deutschen Erbstaaten ganz trennen und dagegen Galizien, Lodomerien, und Siebenbürgen demselben einverleiben wollte, sind Euer Matt, nur als zu gut bekannt. Wohl nun dem, der hieran nicht den mindesten Anteil genommen hat; jenen hingegen, denen es glückte die Zustandbringung dieses Abenteuers zu vereitlen, wird auch die gutgesinnte Nachwelt Heil und Seegen zurufen! III. Anmerkung. Vielleicht dürfte der Zeitpunkt bald eintreten, wo mancher vor dem Thron erröten wird, der sich zum Verteidiger der üblen Sache aufgeworfen und der Tugend Hohn gesprochen hat! Uibrigens ist jenes, was Seine K. Hoheit in dessen Note pagina 23-ia vom allgemeinen Beifall über die, mit dem Grafen Karl Zichy, v. Ürményi und Grafen Haller getrofene Veränderungen anführet, für Euer Matt, sehr beruhigend, und im nämlichen Grad für jene beschämend, die Höchstdieselben unter mancherlei Vorspieglungen so lange daran zu hindern sich bestrebten. JEger votuma: Den 15-ten Oktober 1795. Nach meinem Begriffe ist durch das bestehende Pensionsnormale jedem Staatsbeamten angedeutet worden, nach welchen Abstufungen der Monarch sich vorbehalte jeden zu behandeln, den er (auch ohne eine Ursache anzugeben) nicht mehr in seinen Diensten haben will: dadurch hat aber auch der Staatsbeamte einen gesetzlichen Anspruch auf die normalmäßige Behandlung und würde zu Klagen Anlaß bekommen, falls ihn nach dem Normale eine günstigere Behandlung, als jene der Abfertigung mit einem Jahrsgehalte zu treffen hätte. Der