Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1803.

neuen Auswegs ihrer Fabricate. Sehr unbedeutend sind jene Erzeug­nisse, welchen die krainerischen Landesstände einen neuen Ausweg über Fiume verschaffen wollen. Sie werden fast ausschlüßlich in Ober-Krain verfertiget und über Triest ausgeführt. Es ist daher gantz unwahrscheinlich, daß die Erzeuger den näheren und bequeme­ren Zug, welchen sie durch längere Zeit bereits folgen, ihre dorti­gen Kunden, Spediteurs und die sichere Abnahme ihrer Erzeugniße, welche sie in Triest finden, verlassen werden, um sich nach Fiume zu wenden, wo sie sich erst um all jenes umsehen müssen, was sie bereits auf ersteren Weege finden, und mit ihren Waaren eine beträchtlichere Entfernung zurücklegen. In Betreff jenes Vorteils endlich, welchen mann aus der Verbindung von Fiume mit Krain für Istrien zu ziehen hoffet, glaube ich bereits weiter oben bewiesen zu haben, wie wenig diese Hoffnung gegründet sei, da schon jetzo der Istrianer lieber seine Producten auf Tragpferden über Lippa, Muniar 1 nach Triest verführt, als daß er die über den Montemaggiore bestehende fahrbare Strasse nach Fiume benützen sollte. Von der wenigen Gültigkeit dieser Gründe überzeiget hat die böhmisch-österreichische Hofkanzlei geglaubt dieser Erinnerung vorzubauen, daß sie in ihren voto curiato sagte, die krainerischen Stände hätten ihren Gründen und ihrer Äußerung nicht jene Kraft und Ausdehnung gegeben, deren sie fähig gewesen wären, wodurch sie aber nur die Schwäche derselben entdeckte. Aber selbst auf dem Falle, wo es wahr wäre, daß Fiume für die benachbarten Teile Crains wegen leichterer und zahl­reicherer Verschleissung der Producte von Wichtigkeit wäre, so verliert Crain nichts dadurch, wenn Fiume als Freihaven in dem Besitz von Hungarn bleibt, indem auch auf diesen Fall die freie Zufuhr der krainischen Producte nicht gehemmt und selbst durch Erleichterung der Abgaben noch befördert werden könnte. Dagegen wäre die Wiedereinverleibung von Fiume mit Crain im gegenwärtigen Augenblicke, ohngeachtet der Äußerung der Hofcommission, daß Hungarn in diesem Falle den Fiumaner Häven ebenso, wie gegenwärtig benutzen könnte, für letzteres Land von beträchtlichen Schaden. Denn obgleich, wenn man die Sache natürlich betrachtet, Hungarn Fiume sobald es die Rechte eines Freihavens beibehält, auch wenn es mit Crain einverleibt würde, benutzen kann; obgleich wenn man annimmt, daß jene Stellen, so die Geschäften der deut­schen Länder leiten, von Vorurteil und Vorliebe frei zur Richt­schnur ihrer Amtshandlung nur das allgemeine Beste der Staats, ohne Rücksicht auf eine oder andere Provinz zu nehmen vor Augen haben, diese Wiedervereinigung nur in Erhöhung einiger Zölle für Hungarn einen Unterschied zu machen scheinet, so ist 1 V. ö. a 628. 1. 3. jegyzetet.

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