Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1803.

die Crainerischen Landesstände etwas darüber erinnert hätten. Es würde selbst jetzo dieser Gegenstand nicht neuerdings zur Sprache gekommen sein, wenn nicht die nach Absterben des Kaisers Josephs IT ten in allen Provinzen entstandene Gährung der Gemüter und Neuerungssucht die Crainerischen Stände bewogen hätte, mit manch anderen Forderungen auch ihre alte Praetensionen auf Fiume wieder geltend zu machen. Ja selbst auf den Fall, wenn der rechtmäßige angetrettene Besitz von Fiume nicht als ein Beweis des Eigentums­rechts für Hungarn gelten könnte, glaube ich von dem allgemeinen Grundsatz geleitet, daß sich in zweifelhaften Sachen der Landes­fürst immer die Entscheidung derselben vorbehalten solle, daß Euere Majestät die Frage des Eigentumsrechts, welche, Wenn sie auch nicht gäntzlich zu Gunsten Hungarns stehet, doch wenigstens sehr zweifelhaft ist, nicht mehr verhandeln lassen sollten, sondern die von Euerer Majestät aufgestellte Hauptfrage: ob Fiume bei Hungarn zu belassen oder aber denen deutschen Ländern wieder einzuverleiben sei ? nur nach den 2" ten von mir aufgestellten Gesichts­punkte, was nämlich dem Wohl der ganzen Monarchie und jenen der Stadt Fiume am zuträglichsten ist, welches meiner geringen Meinung nach die Wesenheit der Sache ausmacht, entscheiden möchten. Um die von Euer Majestät vorgelegte Frage nach diesem Gesichtspunkte gründlich verhandeln zu können, ist es erforderlich Fiume unter beiden Verhältnißen einzeln zu betrachten, die aus einen jeden für die einzelnen Provinzen und diese Stadt selbst erwachsende Nachteile und Vorteile zergliedern und nach gegeneinanderhaltung derselben die Hauptfrage nach denen vorgelegten Zwecke entscheiden. Da Hungarn sich gegenwärtig in den Besitz von Fiume befin­det, so wird es am besten sein, mit der Entwicklung der aus dieser Laage fließenden Nachteile und Vorteile anzufangen. Alle von Euerer Majestät über den gegenwärtigen Gegenstand vernommene deutsche Stellen erkännen einmütig, daß der bisherige Besitzstand von Fiume durch Hungarn denen deutschen Erbländern keinen Nachteil zugefügt, ja selbst die Crainerischen Landesstände, welche doch so sehr bedacht sind, alles aufzufassen, was zur Behauptung des von ihnen aufgestellten Satzes führet, stellen dieses nicht in Abrede. Dagegen äußern alle deutsche Länder und Hofstellen, das Triester Gubernium ausgenommen, die Besorgnis, daß Fiume im Besitz von Hungarn, denen deutschen Erbländern mit der Zeit nachteilig werden könnte. Die von Euerer Majestät ernannte Hof­commission hat, obgleich sie in ihren Gutachten darauf eingeraten, Fiume noch ferners bei Hungarn zu belassen, dennoch zu Ende desselben bewiesen, daß sie selbst nicht von dieser Besorgnis frei ist; erlauben mir also Euere Majestät, daß ich hier die von denen verschiedenen Stellen zum Beweise des aus dem. hungarischen

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