Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1802.

folglich erst nach einem Zeitraum von etlichen Jahren wirklich aus­geführt werden kann, so wären auf dem gegenwärtigen Landtage nur die allgemeinen Grundsätze festzusetzen, die Ausarbeitung des Details aber einer eigenen Kommission aufzutragen. Überdieß wäre eine besondere Bestimmung dringend nötig, auf welche Art die hungari­schen Regimenter in der Zwischenzeit bis zur wirklichen Einführung dieses Rekrutirungssystems zu kompletiren seien. Sollten die Stände sich nicht zu der einzig in der Natur der Sache gegründeten und dem vorgesetzten Zwecke angemessenen Vor­kehrungen einer nach dem jedesmaligen Bedürfnis anzuordnenden Rekrutenstellung verstehen, sondern lieber zu Friedens- und Kriegs­zeiten eine zum vorauszubestimmende Anzahl Rekruten jährlich abgeben wollen, so bleibt wohl nichts anderes übrig, als : III. Nach einem Probalitätskalkul den wahrscheinlichen Abgang zu Friedens- und zu Kriegszeiten zu berechnen und darnach seine Forderungen einzurichten. Euer Liebden teile Ich zu diesem Ende den Friedens- und Kriegsstand der hungarischen Regimenter süb N° 2 mit. " Um jedoch hieraus kein Präjudiz für Meine königlichen Rechte erwachsen zu lassen, und weder jetzt, noch mit der Zeit mit den Ständen in weitläufige Discussionen zu geraten, werden dieselben hievon gegen die Stände keinen offiziellen Gebrauch in der Art machen, daß sich in der Folge hierauf als auf etwas Präj udizirliehes berufen werden könne. A. Zu Friedenszeiten ist der Abgang der Regimenter sehr ver­schieden, wenn die assentirte Mannschaft ewig, oder nur eine bestimmte Anzahl von Jahren zu dienen verbunden ist. In dem ersten Falle kö mm t zu Friedenszeiten nichts zu ersetzen, als der natürliche Abgang durch Mortalität, Desertion, Invalidwerdung, Entlassungen auf steuerbare Gründe. Dieser Abgang beträgt nach dem gewöhnlichen Anschlage zu 5 Procent 3550 Mann, da hierbei aber nichts für das Fuhrwesen gerechnet ist, so wäre die runde Zahl von 4000 jährlich zu stellen­der Rekruten zu verlangen Nach der N" 3 angebogenen Consignation dienen dermalen bei den hungarischen Regimentern 29.325 Mann, welche blos auf die Dauer des Kriegs assentirt waren, folglich nunmehro entlassen werden müssen. Es versteht sich von selbst, daß diese Entlassung nicht anders, als gegen Stellung von anderen Leuten statt haben könne, folglich eigentlich als eine Auswechslung anzusehen seie, und nur nach und nach in Zeit von 3 bis 5 Jahren vor sich gehen könne, um nicht den Regimentern auf einmal einen allzugroßen Abgang zu verursachen, auch das Land nicht mit einer so beträchtlichen Anzahl von müßigen und nahrlosen Menschen zu überschwemmen. Es wären daher nach der Anlage 4, und den darin enthaltenen Voraussetzungen zur jährlichen Ergänzung 10.801 Mann erforderlich.

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