Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1801.
fach einschlagende politische und oeconomische Gegenstände aufzunehmen, auszuarbeiten und so vorbereiteter der hungarischen Statthalterei sammt ihren Gutachten zu unterlegen. Was nun die einzelnen Anträge der hungarischen Hofkanzlei, und zwar l-o die Einschickung der Protocolle der Studiencommission, ohne Abänderung an Eure Majestät betriff, vereinige ich mich in so weit mit der Meinung der Statthalterei, daß die Geschäfte der Studiencommission, wie jene der geistlichen tractirt werden sollen, jedoch mit dem Unterschiede, daß nachdem ein Teil der Mitglieder der Studiencommission, wie jene der geistlichen, der Statthalterei Sitzungen nicht beiwohnet, die Meinung der Studiencommission auch nicht durch die wenige anwesenden Mitglieder nomine aliorum abgeändert werden könne, und also in Fällen, wo der Gegenstand Euer Majestaet vorgestellt, oder eine Expedition an Landesbehörden zu ergehen hätte, und zwar in erstem Falle hinzugefügt würde, ob die Meinung der Statthalterei mit jener der Commission einverstanden wäre, oder nicht. Solte letzteres sein, so wäre die Meinung der Commission der Vorstellung einzuschalten. Im 2-ten Falle wäre in denen Protocollen der Statthalterei im Studienfache bei jenen Stücken, wo die Commission einer verschiedenen Meinung als die Statthalterei ist, die Meinungen beider zu bemerken. Es versteht sich jedoch von selbst, daß die Expeditionen immer nach der Entscheidung der Statthalterei erlassen würden. Auf diese Art würde die Einschickung der Protocollen überflüssig. Der Zweck, den die hungarische Hofkanzlei vorhalte, nämlich die Meinung der Studiencommission zu wissen, erreicht, endlich aber, da so viele Protocolle erspart würden, auch eine unnütze Vermehrung der Schreiberei verhütet. Was den 2ten Antrag der H. Kanzlei betriff, finde ich gar keinen Anstand dabei, daß auch die oeconomischen Angelegenheiten des Studienfonds in der Studiencommission verhandelt werden sollen. Endlich in Betreff der in dem 3ten Teile angetragenen Correspondenz der Studiencommission mit denen Studiendirectoren, der Universitaet und den Güterpraefecten vereinige ich mich ganz mit dem Antrage der hungarischen Statthalterei, welchem auch die Hofkanzlei in ihrem Vortrage sub N° 6° p. 27 a beizustimmen scheinet, daß nämlich keine Expeditionen an wem immer directe von der Commission, sondern immer von der Statthalterei ergehen sollten. Durch diese Bemerkungen sind alle Hauptpuncten der Einrichtung der Studiencommission behoben, und es kommt also, wenn Euer Majestät selbe zu genehmigen geruhen, nur darauf an, daß die hungarische Statthalterei angewiesen werde, die innere Instruction der Studiencommission, so wie auch das [sie!] dazu