Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1801.

Die h[ungarische] Hof-Kanzlei verhandelt hier weitläufig die Frage, ob nämlich einem jeden in den Normalschulen befindlichen Knaben, er mag von was immer für einer Condition sein, der Zu­gang zu den hohen Schulen zu gestatten sei, und nachdem sie die Meinungen der Studiencommission, und der kön. hungarischen Statthaltern angeführt, schließt sie mit der von ihr geäusserten, daß nämlich nach dem Sinn der allerhöchsten Normalverordnung von 1784 denen Kindern der Bauern, Handwerker und des armem Volks, welche unter der 1-ten Klasse in Studien, und denen bür­gerlichen, welche unter der 2­ten Klasse verfallen, der Zugang von den Normalschulen zu den lateinischen gänzlich gesperet sein soll, oder wenn sie diese Klassen erreicht in der ersten Grammatikal­schule aber unter selbe verfielen, die Fortsetzung ihrer Studien ihnen nicht gestattet werden solle. Die Kinder der Edelleute endlich, welche unter die 3-te Klasse verfielen, sollten gehalten sein in den Normalschulen ihre Studien zu repetiren. Die Hofräte Mikos und Bedekovics, Ignatz Almássy und Somlyai 1 geben hierüber vota sepa­rata ein. Am Ende dieser Meinung füget noch die hungarische Kanzlei hiezu, daß was immer Euer Majestät über diese Frage entscheiden werden, dieses auch wegen der Gleichheit sich auf die Sehulen der Evangelischen erstrecken sollte. Votum. Nachdem nach meinem Antrag nur in denen Primar­normalschulen die hungarische Sprache gelehret werden soll, so fällt der ganze Vorschlag der Regnicolardeputation in Betref der nicht Annahme jener Knaben zu den lateinischen Schulen, welche die hungarische Sprache nicht können, von selbst weg. Auch müssen die Kinder aus den Normalschulen um ein Jahr früher als es die Deputation antragt zu den lateinischen übertreten, weil die ele­menta linguae latinae zu den letzten transferirt werden. Was end­lich die von der hungarischen Hofkanzlei aufgeworfene Frage, ob nämlich und wie ein jedes Schulkind zu den lateinischen Sehulen übertreten könne, betriff, so habe ich selbe bei meinen allgemeinen Bemerkungen gänzlich erschöpft und berufe mich also auf selbe mit dem Zusätze, daß die Evangelischen sich in diesen Puñete, so wie auch in allen übrigen dieses Elaborats, welche bloß die Lehr­art und Erziehung der Jugend betreffen, der darüber erfliessenden allerhöchsten Entschliessung fügen müssen. Pag. 85 a et 86 a findet die hungarische Hofkanzlei bei der Meinung der Litterardeputation nichts zu erinnern, und bemerket nur, daß mittlerweile bereits die Verfügung getroffen worden, daß von einem jeden Litterardistrict einer der sogenannten Praeparanden, welche zum Normalschuliehreramte bestimmt sind, bevor er ein solches Amt antritt, die oeconomischen practischen Vorlesungen in 1 Mikos Mihály, Bedekovics Ferenc, Almássy Ignác és Somlyai János, a kancellária előadó tanácsosai.

Next

/
Thumbnails
Contents