Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1801.

benen Reverse einlasse und mich blos darauf beschränke, über die Anordnung derselben und Ausführung dieser Sache sowohl im allgemeinen, als in Rücksicht der verschiedenen Gattungen von Beamten einige Bemerkungen zu machen und zwar im allgemeinen. 1° Im gedachten Handbillet befehlen Eure Majestät, daß ich von jedem mir untergeordneten Beamten einen derlei eidlichen Revers abfordere, 2° daß die in dem Revers befindliche Klausel bei Annehmung neuer Beamten dem abzulegenden Eide eingeschaltet werde. Diese 2 Punkte übergehe ich, da ich nichts hiebei zu erinnern finde und es blos darauf ankömmt, die von Eurer Majestät anbe­fohlene Klausel ein für allemal den Eidesformeln einzuschalten. 3° Gaben mir Eure Majestät den Auftrag, die von mir ge­sammelten eidlichen Reverse Eurer Majestät zu überreichen und einzubegleiten. Was diesen Punkt betritt, bin ich der unmaßgebigsten Mei­nung, daß Eure Majestät allergnädigst befehlen könnten, daß ich diese Reverse nicht in Origine, sondern nur in einer Tabelle nach beiliegendem Formulare Eurer Majestät einsenden solle. In dieser Tabelle würde nebst dem Namen und Caracter des Beamten die Bemerkung hinzugefügt, ob er den Revers eingegeben oder nicht, und aus was für Gründen er es unterlassen ? In di esem letzteren Falle aber wäre seine Erklärung beizulegen. Dadurch würden Eure Majestät mit einem Blick das Ganze übersehen können und sowohl ich von Übersendung mehrerer 100 solcher Reverse, als Eure Majestät von der Ungelegenheit der Aufbewahrung enthoben werden; die Originalreverse würde ich aber bei mir aufbewahren. Wider diesen Antrag könnte nur der leider bei höheren Stellen eingerissene Argwohn wider die untergebenen Chefs streiten, wenn aber ein Landeschef Eurer Majestät Zutrauen nicht vollkommen besitzt, so ist es um die gute Verwaltung der Geschäfte getan und es ist besser man entfernt ihn ganz von seinem Posten, da er nichts mehr wirken kann, besitzet er aber dieses Zutrauen, so kann mein Antrag keinem Anstände unterliegen, da ein jeder Chef die vorgeschriebene Tabelle gewissenhaft führen wird und Eure Majestät, im Falle Sie einen Verdacht hätten, von ihm immer die Original-Reverse abfordern können. 4° Befehlen Eure Majestät, daß die Abforderung dieser eid­liehen Reverse jährlich zu wiederholen sei. In dieser Vorschrift sehe ich nur eine unnötige Vermehrung der ohnehin zu sehr gehäuften Geschäfte, denn Eure Majestät würden nicht nur zu Aufbewahrung dieser Tausende von Reversen ein eigenes Behältnis widmen müssen, sondern es würden auch die Vorsteher der Stellen durch deren Einforderung neu belästiget werden. Anderer­seits aber ist der Nutzen dieser wiederholten Einforderung, meiner geringen Meinung nach null; denn die Staats-Beamten sind ent-

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