Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1801.

aber der größte Theil Hungarns seit K. Josepbs II. Regierung einen Widerwillen sowobl gegen die Conscription, als auch gegen die damahls übliche Modalitaet hat, so glaube ich, daß man aus diesem Grunde um alle unangenehme Vorfälle und Klagen zu beseitigen auf eine Civil Conscription antragen müsse, welche wenn sie nach den näml. Grundsätzen, wie in den übrigen Erbstaaten, und nach einer den hung. Landesgesetzen angemessenen Modalitaet vorgenommen würde, den näml[ichen] Nutzen, wie eine Militair Conscription haben könnte. Da es hier hauptsächlich] auf die Modalitaet ankömmt, so wird dieses, da der Erzherz. Karl Liebden in seinem Vorschlag darüber einen Antrag zu liefern versprechen, der Gegenstand einer weiteren Verhandlung seyn. Diese Verhandlung muß dem zu haltenden Landtag vor­gehen, und da zu einem solchen sowohl die Gemüther der Stände, als auch die vorzunehmenden Gegenstände vorbereitet seyn müssen, dieses aber eine längere Zeit erfordert, so kann ich nicht den Antrag des Erzherz. Karl Liebden beystimmen, daß der Landtag gleich nach geschlossenen Frieden gehalten werde, und bin der Meynung, daß derselbe erst auf das Frühjahr oder Sommer 1802 zusammenberuffen werde, um sich dazu vorzubereiten und die Gemüther dergestalt stimmen zu können, daß alles nach Wunsch ausfalle. In Betreff der Entlassung der auf die Kriegszeit gestellten Rekruten finde ich keinen Anstand, nur muß ich bemerken, daß ich keineswegs glaube, daß dieser Vortheil derjenigen zuzugestehen wäre, welche vermöge gerichtlicher] Sentenz, oder aus Strafe zum Militair abgegeben worden sind, und muß auch zugleich bitten, daß die Entlassung einer so beträchtl. Anzahl der Arbeit ent­wöhnter Mannschaft nicht auf einmahl, sondern nach und nach geschehe, da ich sonst dadurch die nachtheiligsten Folgen für die innere Ruhe des Landes befürchte. 1 Was endlich die von dem F.M.L. Ott bey des Erzherzogs Karl Liebden gemachte Anfrage, und respective Meldung betriff, so glaube ich, daß nachdem in mehreren Comitatern der Insur­rections-Mannschaft versprochen worden, daß man sie mit Ende der Insurrection nach Hause entlassen würde, eine form [liehe] An­werbung oder Persuadirung der Insurgenten wegen den für die Zukunft entstehen könnenden üblen Folgen nicht jetzt, sondern erst bey ihrer form [lieh en] Dissolvirung statt haben könne. Da aber, wie das Erzherzogs Karl Liebden sehr wohl bemerken, vielleicht eine größere Anzahl Insurgenten sich bereits jetzt zu dem Ueber­tritt zu dem regulairen Militair resolviren würde, so gedenke ich, wenn Euer Majestät meinen Antrag allergnädigst zu genehmigen geruhen werden, mittelst der Districts Generale denen Bataillons und Regiments Commendanten die Belehrung zu ertheilen, daß sie 1 E részben a nádor már 1798-ban is ezt az álláspontot hangoztatta. V. ö. I. 67. sz.

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