Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1795.

Ein Fürst ist die Gerechtigkeit seinen Untertanen zu leisten schuldig. Diese ist seine erste Pflicht, er muß ihnen also die best­möglichsten Gesetze verschaffen und eine Wahl rechtschaffener Leute treffen, die sie vollziehen. Bei der Wahl dieser Leute muß er sehr häcklich sein, dann aber sich nicht leicht in Behandlungen der Ge­rechtigkeit mischen, oder besondere Eichter zu Gunst einer Partei delegiren, weil eine Gnade, die man hierin einer Partei erteilet, eine offenbare Ungerechtigkeit für den Gegenteil ist. Eben so wenig sollst Du eine Neigung für eine oder die andere Partei zeigen, welche die Eichter wanken raachen könnte, sondern hierin mußt Du nach den Gesetzen mit Standhaftigkeit und nach Deinen Gewissen vorgehen, nachdem Gnade zu erteilen, dem Landes­fürsten allein zustehet. In Kriminalfällen muß dieses um so genauer befolget werden. Die heilige Erhaltung des Eigentums jedes Staatsbürgers muß eine Deiner Hauptpflichten sein, so wie jedermann in seiner Freiheit zu schützen, insoweit er nicht wider die Gesetze handelt und die öffentliche Euhe störet. Alle Stände und Klassen der Personen müssen in den Ge­schäften und in der Gerechtigkeitspflege gleich behandelt werden; indem ein gegenteiliges Betragen nur Gehässigkeit auch unter diesen Klassen selbst hervorbringen würde. Die Ärmsten mußt Du dieserwegen, so wie Die von entfernteren Gegenden am meisten unterstützen, weil es ihnen mehr an Mitteln fehlt, als den andern, zu der Gerechtigkeit zu gelangen. Ein Prinz der an der Spitze eines Landes ist, muß sich zu allererst das öffentliche Vertrauen zu gewinnen wissen, er muß das Geheimniß über Alles jenes halten, was man ihm anvertrauet, oder ihm der Landesfürst auftraget, er muß durch Güte jedermann dahin zu bringen wissen, daß er ihm sein Herz ausschütte, auch bereit sein, jedermann mit Eat und Tat an die Hand zu gehen. Er muß die Aufrichtigkeit mit der Eücksicht begleiten, nicht immer seine Den­kungsart blos zu geben, vorzüglich aber muß er sich hüten, nie etwas zu sagen, was er nicht denket, oder gar zu versprechen, was er nicht halten kann, oder nicht halten will, sonst ist er in den Augen seiner Untergebenen verächtlich. Darum muß er auch selten etwas auf der Stelle entscheiden, sondern jede Sache vorher genau prüfen, und wenn es nötig, andere Personen genau um Eat fragen, denen die Gegenstände genau bekannt sind und auf deren Eechtschafenheit er sich verlassen kann. Gegen die Angestellten absonderlich mußt Du Vertrauen zeigen; sie zum Dienst aneifern und jene vorzüglich auszeichnen, die am besten dienen; sollen sie fehlen, so wirst Du sie ernsthaft und in wenig Worten zurechtweisen und ihnen ihre Fehler ohne, sie übel zu behandeln, vorhalten; in kleinen Fehlern wirst Du gegen selbe nachsichtig sein, in großen sie strafen und vom Dienste entfernen:

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