Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1800.

Den Anlaß zu der Vorstellung des Staatsraths Izdenczy giebt eine Note des Hof-Agenten Bujanovics, worinn er die Bitte des Andreas Kazfnczy ohne Beilegung einer Bittschrift oder Briefes desselben vorträgt. Diese Manipulations-Art ist nicht nur ordnungs­widrig, sondern auch durch den 2ten und 33ten vorzügl. aber durch den 37ten Paragraph der für die Hofagenten 24ten 9ber 1798 herausgegebenen allerhöchsten Orts begnehmigten Instruction ver­bothen. Der letztere Paragraph lautet auf folgenden Art. § 37. Quidquid coram sua competentia promorere cupiverit agens < aulieus, utatur suppUcibus libellis aut recursibus, non vero sie dietis notis et promemorialibus. Die Frage ob der Staatsrath Izdenczy die Kompetenz war, wo er seine Schrift eingeben sollte, gehört nicht hieher, wird aber aus dem angeführten Paragraph klar erhellet ist [siel], daß der Hof-Agent Bujanovics dadurch, daß er nicht nur in diesem und andern mir von Euer Majestät mitgetheilten, sondern auch vielleicht in noch mehreren Fällen die Gesuche einiger Personen mittelst Noten eingegeben, und als[o] die ihm vorgeschriebene Instruction übertreten, sich der in dem 52., und 53. Paragraph obgedachter Instruction bestimmten Ahndung und Strafen ausgesetzt habe. Da es besonders bey den jetzigen Zeiten nothwendig ist, daß die vor­geschriebene Ordnung und Gang der Geschäfte beobachtet werde, und auch keineswegs von der mit Euer Majestät Bewilligung den Hofagenten gegebenen Instruction abgegangen werden kann, so muß ich Euer Majestät bitten, diesen Unfug abzustellen und die Sache in ihren ordnung&mässigen Weeg belassen zu wollen. Sollte Euer Majestät sowohl mein Anrathen als die gemachten Bemerkungen genehmigen, so könnten Dieselbe folgendes Hand­billet an die hung. Hof-Kanzlei erlassen: „Lieber Graf Pälffy, dem lten Assessor des Zempliner Oomitats Andreas Kazinczy ertheile ich hiermit in Rücksicht seiner in dieser .Eigenschaft geleisteten mehr als 30-jährigen nützlichen Diensten den in beyliegenden Nota des Hof-Agenten Bujanovics, in seinem Namen angesuchten k. Rath-Titel gegen Erlegung der ganzen Tax; daß von ihm ange­tragene Subsidium von 1000 fl. will ich, da es nicht aus wahrhaft patiotischen Antriebe, sondern nur um destoleichter des angeführten Titels theilhaftig zu werden, geschehen ist, in diesem Augenblicke zwar nicht annehmen, verhoffe aber von ihm, daß er durch seinen Eifer für die Beförderung Meines mit dem Wohl des Landes unzertrenn­lich verknüpften Dienstes sich der ihm ertheilten Belohnung noch würdiger zu machen trachten wird. Diese Meine Entschliessung werden sie den Agenten des Bittstellers, Carl v. Bujanovics nebst Zurückstellung der offerirten 1000 fl. bedeuten; obgedachten Hof­Agenten aber zugleich darüber zur Rede stellen, wie er gegen den klaren Sinn des 37ten Paragraph der im Jahre 1798 für die Hof­Agenten herausgegebenen Instruction sich unterstanden habe, das

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