Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1800.

nebstbei bei der letzten Insurrection eine Obristenstelle bekleidet, mitbin niebt undeutliche Beweise seiner Besserung gegeben bat, demselben die DienstunfähigJceit gnädigst nachzusehen, das gemachte offert von Euer Majestät angenommen und ihm erklärt werden könnte, daß seiner Zeit, wenn er die erforderliche Proben geleistet haben wird, er sich Hoffnung machen Iwnne, den Kammerherrnschlüssel zu erlangen. Der in der Frage stehende Ludwig Rhédey, wurde wegen einigen sehr anstössigen, in der öffentlichen Versammlung des Zempliner Comitats Ao. 1790 gehaltenen Reden in Folge der von Euer Majestät über das Szentiványische Commissionsoperat erlas­senen allerhöchsten Entschlissung, des in mehreren Comitatern bekleideten Beisitzeramts entsetzt. Seit der Zeit hat derselbe durch seine als Obrist der Biliarer Comitatsinsurrection geleisteten nützlichen Dienste sowohl, als auch durch öftere Kriegssubsidien und seinem ganzen übrigen Betragen bewiesen, daß er seine unvorsichtige Reden bereue und wünsche dem Staate nützliche und getreue Dienste zu leisten, aus diesem Anbetracht verdienet er also, gewiß Euer Majestät Gnade. Was die von dem Hofagenten Bujanovics 1 in seinem Namen für die Zukunft begehrte Verleihung des Kammerherrschlüssels be­trifft; muß ich Euer Majestät aufrichtig gestehen, daß ich weder mit dem Satz; daß Euer Majestät denen bloßen Edelleuten in Hungarn den Kammerherrnschlüssel verleihen solten, noch viel weniger mit dem Antrag des Staatrats von Izdenczy, dem Ludwig Rhédey die Hoffnung zu geben, daß er denselben erlangen werde, einverstanden bin. Ich will hier nicht in Zweifel setzen, daß nicht auch ein bloßer hungarischer Edelmann sobald er die gehörigen Proben leistet, den Kammerherrnschlüssel erhalten könne, da selbst die meisten Magnaten ohnmöglich mit Proben aufkommen könnten, wenn sie nicht auch einen Teil der Jahre, in welchen ihre vor­ältern Edelleite waren, zu Hilfe nehmen würden, durch die Ver­leihung des Kammerherrnschlüssels an bloße Edelleute machen sich aber Euer Majestät selbst einen Schaden, indem nun nicht leicht jemand in Ungarn um einen Barons oder Grafentitel ein­kommen wird; da er dadurch kein neues Vorrecht, welches nicht ein jeder Edelmann hätte, erhaltet; durch welches auch Euer Majestät die bei einer solchen Gelegenheit einkommenden Taxen entgehen werden. Dieses war der Grund aus welchem Euer Majestät Vorfahren nie einen bloßen Edelmann zum Kammerherrn ernannt haben, da aber Euer Majestät gegenwärtig von diesem Grundsatz abgegangen zu sein und sich vorgenommen zu haben scheinen, Edelleute die 1 Aggteleki Bujanovics Károly udvari ágens.

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