Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1798.
Cassa wirklich bezahlt worden, eben so machten es die Comitater mit den Gewehren, welche ihnen ab aerario abgegeben worden, die Artillerie Stücke lagen in Ofen unbenutzt, die Artillerie Mannschaft, Officiers und Bespannung befanden sich ebenfalls daselbst ohne anderweiter Bestimmung, auch waren bey der Insurrection nur 4 Officiers vom General Staab, 4 vom Genie Corps zugetheilt, die ohnehin meist in Polen angestellt waren; wenn man also alles genau zusammenhält, so ergiebt sieh, daß vielleicht die eintzige Auslaage, die das Aerarium gehabt hat, in der erhöhten Gage der Officiere und Löhnung der Artillerie] Mannschaft, so wie des Backen Personale und einiger Transporte bestand, dieses kann jeden Augenblick actenmässig bewiesen werden und zeiget, wie ungegründet die Aeusserung, daß eine Insurrection nicht unbedeutende Ausklagen dem Aerario verursachte und Gelegenheit zu Argumentationen gebe, sey. 2-tens. Selbst auf den Fall, wo das Gegentheil bewiesen würden könnte, entstehet die Frage, ob man, da Euer Majestät die Insurrection, als ein im äussersten Nothfall zu gebrauchendes wirksames Mittel allergnädigst angesehen haben, in einem solchen Fall, wo es sich um die Rettung der Monarchie handelt, welche, wenn man der Insurrection jene Hülfsmittel verweigert, welche bey jetziger Art Krieg zu führen nothwendig sind, vielleicht nicht so leicht bewerkstelliget werden könnte, auf einige, wenn auch bedeutende, da aber zum Zweck führende Auslaagen sehen soll. 3-tens ist es in den Landesgesetzen gegründet, daß die Insurrection, sobald sie ausser Landes gehet, vom Könige verpflegt werden muß, ich kann hierinnfalls also nichts erinnern. Endlich 4° ist der Hofkriegsrath einer irrigen Meinung, wenn er glaubt, daß eine Insurrection Gelegenheit zu ausserordentlichen] Wünschen, und zu neuen Officiers Creationen giebt. Einem jedem der zu derselben als Officier tritt, ist es bekannt, daß er bey ihrer Auflösung wieder in seine vorige Stelle zurück tritt, er kann also mit Grund keine ausserordentlichen] Wünsche hegen, es wäre denn, daß ihm der Landesfürst versicherte, daß er ihn gleich seinen übrigen Officiers, wenn er sich auszeichnet, belohnen werde, wie es der Fall bey der letzten Insurrection war. Diese von E. Majestät bey derselben dem Lande erwiesene Gnade kann aber für die Zukunft nichts bestimmen, da sie nur auf diesen Fall sich erstreckte; auch stehe ich dafür, daß die von E. M. zum Militair genommene Insurrections Officiers gewiß ihrem Vaterlande Ehre machen und dein allerhöchsten Dienste nützlich seyn werden. Aus allen diesen ist zu ersehen, daß der Hofkriegsrath in Betreff der Insurrection einer irrigen Meynung ist und dieselbe nun also eine dem Dienste minder nützliche Einrichtung und deren Regulirung als noch weit entfernt ansiehet. Der F.Z.M. B. Alvintzy liat in seiner Aeusserung nur einige Bemerkungen in Betreff der zweckmässigeren Regulirung