Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1798.

Ich. habe auch in meiner 1-teren Vorstellung bemerket, daß eine Recruten-stellnng ausser einem Landtage in Hungarn nicht gebräuchlich war, und da ohnehin anno 1796 so viele Mannschaft gestellet worden, so müßten meinem geringen Erachten nach die nun erforderlichen Recruten theils durch Werbungen der Herr­schaften und Comitater, theils durch Abgebung der Landstreicher und kleineren Delinquenten an das Militair zusammergebracht werden, auch könnten zu diesem Zweck die von den A[nn]o [1] 796 versprochenen Recruten noch rückständige Anzahl verwendet wer­den. Die Ergäntzung aber könnte gantz füglich durch die Regiments­Werbungen mit Beystand der Comitater besorgt werden, da die Werbungen jederweil viele Recruten bekommen und es zu befürchten wäre, daß die Landleute, wenn Öftere Comitats Werbungen oder Stellungen gemacht würden, sich in andere Gegenden flüchteten. Was den Gratis Transport der Subsidional Früchten bis Preßburg, Sissek und Fridau betriff, so muß ich bemerken, daß diese meist dem Contribuenten, der ohnehin durch die bisherigen Aerarial Transporte sehr beschwert ist, zur Last fallen. Auch kann ich 'ohnmöglich darauf einrathen, daß der Transport von den Comitatern bezahlet werde, da dieses einerseits jenen Comitater, welche weit von den bestimmten Magazinen sind, große Auslaagen verursachte, andererseits aber die Contribuenten der an der Gräntze liegenden Comitater, da bey ihnen alle Transporte zusammenträfen, mehr als die übrigen beschwert würden. Durch dieses geschähe, daß die bey dem Subsidium vorkommenden Auslaagen die Comitater sehr ungleich treffen würden, da die weiteren mehr, die näheren aber viel weniger für die Transporte zahlen müßten; ich glaube also diese Früchten sollten von den Comitatern nur in das nächste Magazin geliefert werden sollten [sie?], von wo sie ab Aerario weiters verführt werden müßten. Der neuere Vorschlag des Hofkriegsraths ist zwar aus Rück­sicht des in Hungarn herrschenden Geldmangels, der Erleichterung der andern Erblande und der Verpflegung der Armee sehr zweck­mässig und da er nur einen zeitlichen Beytrag von dem „Lande begehret, auch meist in Früchtenlieferungen bestehet, so ist er viel leichter, als der Vorhergehende durchzusetzen. Dennoch ist er aber nicht von allen Anständen frey und zwar: Da dieser Antrag auf die Besorgung einer jährigen oder wenigstens halbjährigen Verpflegung der Armeen abzielet, so äussert sich hier ebenfalls der Anstand wegen Richtigkeit der Abführung dieses Subsidiums sowohl, als auch der wegen der Repartition, und 1-teren zwar um so vielmehr, als auf dieses Quantum mit Gewiß­heit gerechnet werder muß, damit nicht etwa die Armee aufliege, welches man aber erst nach einiger Zeit, nämlich nach gehaltenen Comitats Congrega[ti]on erfahren kann; alsdenn wäre es aber zu spät einen Ersatz von den deutschen Erbländern nehmen zu wollen.

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