Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1798.

Anbetracht vorgezogen werden muß, so kann auch meines Erachtens die von dem k. Commissair v. Lovaß bei dem Karlstädter Magistrat gemachte Vorkehrung bestättiget werden. In dem 2ten an erwähnten Geheimen- und Staatsrat von Türckheim erlassenen Schreiben vom 6ten Aug. berichtet der k. Commissaire v. Lovaß 1° daß er zu dem geheimen Haberneinkauf' einige vertraute Menschen schon ausfindig gemacht habe und dieses Materiale um einen vorteilhaften Preiß zu bekommen glaube; zugleich müsse er aber bemerken, daß die bekannten Kornjuden ihm alle mögliche Hindernisse machen werden, da durch den Fehlner die meisten Juden in Hungarn praeveniret worden wären, und der mit den übrigen Handelsleuten : Sprung, Jandl, Schick, Fehlner und mehreren anderen in Verbindung stehende Handelsmann Gabriel in Temes­vár sich in Gegenwart des Verpflegsadjunkten Blumhag habe ver­lauten lassen, daß der k. Commissaire v. Lovaß den Auftrag hätte, die alten Diaetallieferungen in Hungarn einzutreiben, das übrige aber an Habern einzukauffen ; daß die sämtlichen Generalcommandi dießfalls den Auftrag hätten, und endlich daß der k. Commissair diesen Einkauf in wohlfeilen Preißen schwerlich, oder gar nicht zu Stande bringen würde. Da ihm nun derlei Speculanten im Wege stehen und die Allerhöchste Absicht vereitlen würden, so erneuert der k. Commissair seine Bitte, daß die Ausfuhr des Hartfutters auf dem Sawestrom insolange eingestellet werden möchte, biß nicht der Aerarialankauf ganz sichergestellet sein wird. Ad l um- Es ist in der Tat auffallend, daß dieser so geheim abgehandelte Gegenstand, nemlich der dem k. Commissair gemachte Auftrag die bestimmte Quantitaet von Habern für das Militair­aerarium in der Stille einzukauffen, so geschwinde hat ruchbar werden und den Speculanten zu Ohren kommen können; bei dieser Publizität der Sache also bestehe ich auf meine gleich im Anfang dieser meiner untertänigsten Nota ad l um geäusserte ohnmaaßgebigste Meinung, daß der Antrag des Commissairs allergnädigst gutzuheißen, mithin die Ausfuhr des Habern auf dem Saustrom insolange, bis die bestimmte Quantitaet dieses Materials für die Provision der Armée in Italien aufgebracht und gesichert sein wird, bei dem bestehenden Verbot zu belassen sei: 2° Zeiget der K. Commissair an : daß ein bekannter Mensch in dem Syrmier Comitat vom dortigem Vizegespan den Subsidio­nalhabern, welcher um 30 xs pro Metzen vom Aerario reluiret wurde, um 45 xs den Metzen gekaufft, dann zu Szißek dem Aerario wieder um 1 f. 30 xs, folglich nach Abschlag der Transportkosten mit einem Gewinn von 29 xs pro Metzen verkauffet, sohin aber bei 20[000] Metzen 9666 f. 40 xs gewonnen habe. Es sei dann kein Wunder, daß die Speculanten beträchtliche Güter ab Aerario mit Aerarialgelder an sieh ziehen.

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