Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1798.

lásokat az Itáliához közel fekvő országrészekben óhajtja eszközölni s egyben zabkiviteli tilalmat javasolt és panaszkodott a szállítás akadályairól. Kol­lowrat ajánlatára ezt a két jelentést a király a nádornak küldte le, hogy a szállítási akadályokat az útból elháríthassa s a szávai zabkiviteli tilalom dolgában intézkedhessek. (St. R. 3920. és 39211798.) An Seine Majestät. Alleruntertänigste Nota. Es ist Eurer Majestät gefällig gewesen mittelst des gnädigsten Handschreibens von 21-ten dieses die hier wieder untertänigst rückangeschlossenen zwei staatsrätliche Circulanda, das von dem Obergespan v. Loväß besorgende Geschäft der Naturalientranspor­tierung und Habernanschaffung in Hungarn betreffend zu dem Ende mitzuteillen, damit ich mich darüber äusseren solle. Um diesen allerhöchsten Auftrag pflichtmäßig zu befolgen, will ich zuerst jenen Bericht des ermeldten Obergespanes und königl. Com[missä]rs v. Loväß anziehen, den er den 5-ten dieses an den Generalen der Cavallerie Grafen von Tige erstattet hat. •"In diesem Schreiben wird angezeigt 1° daß Berichtleger die Bácser Cameraladministration ange­gangen habe: darauf die möglichste Sorge zu tragen, damit die noch im Felde stehenden Früchte ehestens eingeführt und ausge­droschen werden, damit der Habernankauf allda um so geschwinder für sich gehen möge. In der nämlichen Absicht sei derselbe gesinnt auch nach Temesvár abzugehen. Da er indessen erfahren mußte, daß die wucherischen Speculanten von Wien und sonstig-dasige Kornjuden ihme, königl. Comissair durch ihren Schleicheinkauf alle mögliche Hindernisse zu machen suchen, so schlägt er vor, daß die Habernausfuhr in so lange verboten und ganz eingestellt bleiben möchte, biß das Ararialbedürfhiß nicht aufgebracht und gesichert sein wird. Ad l um muß ich untertänigst erinneren, daß die heurige geseg­nete Fechßung in meisten Teilen des Königreichs Hungam die gegründete Hoffnung geben kann, daß der Preiß des Habern auch nebst einer gemässigten Ausfuhr sehr leidentlich und billig sein dürfte ; und der allgemeine Geldmangel nicht änderst, als durch die Ausfuhr der Früchte ersetzet werden könnte; da indessen jetzt die Frage nur in Bezug auf den Habern obwaltet, und meines Wissens biß dato nur die Ausfuhr der Winterfrüchte erlaubt war 1 und der königliche Gomniissair behauptet, daß er die bestimmte Quantitaet mit Vorteil des allerhöchsten Aerariums in der Con­currenz der wucherischen Speculanten aufzubringen nicht im Stande sein werde, so glaube ich ohnmaßgeblichst, daß bis dahin, als der­selbe die ganze Quantitaet aufgebracht haben wird, die Ausfuhr des Habern bei dem bestehenden Verbot ohne einer Erneuerung desselben zu belassen wäre. 1 Ez tényleg így volt. V. ö. I. 85. sz.

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