Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1798.

ich. nicht mein unmaßgebigstes Gutachten über diesen Gegenstand und zugleich in Folge der mir beym Antritt der Locumtenential­Würde ertheilten geheimen Instruction über einige nöthige, die allgemeine Staatsverwaltung Hungarns bey den jetzigen Zeiten, wo der Revolutions-Geist so starke Fortschritte macht, betreffende Objecten meine unmaßgebigsten Bemerkungen Euer Majestät zur allerhöchsten Sehlusfassung zu unterbreiten. [a] Was den lten Punkt, nämlich die Entlassung der 50.000 vermög Landtagsschlusses gestellten Recruten betriff, so zeiget zwar der darüber verfaßte Diaetal-Artikel sowohl, als auch die allerhöchste Entschliessung über die von den Ständen angetragenen Subsidien, daß diese Recruten nur auf die Kriegeszeit gestellt sind. Nach diesem Grundsatz müßten also dieselben entlassen werden. Werna man aber anderer Seits in Erwägung ziehet, daß der größte Theil der hungarisehen Infanterie-Regimenter mit solchen Recruten completirt ist, und derselbe auf den Fall, wo diese Recruten ent­lassen würden, sich gäntzlich auflößte, daß, wie es Euer Majestät ohnehin leider nur allzu bekannt ist, der Theil der hungarisehen Inf.-Regimenter, welcher in Italien war, sich nicht zum besten verhalten, und daß es unumgänglich nothwendig ist, bey diesen Regimentern mit der größten Strenge die ehemalige Ordnung und Disciplin wieder einzuführen, so scheinet der Nutzen des Staates die Nicht-Entlassung dieser Recruten zu fordern. Noch wichtiger für den Staat ist aber der Umstand, daß nachdem viele Mann­schaft in Italien in die feindl. Gefangenschaft gerathen ist, es sich nicht bezweifeln läßt, daß die Franzosen gewiß getrachtet haben werden, derselben ihre verderbliehen Grundsätze bey zubringen, mit welchem Erfolg? Dieß ist zwar nicht hinlänglich bekannt, doch könnten derley Leute, wenn sie entlassen würden, durch dumme oder auch schlechte Reden dem Landmamie gefährliche Grundsätze beybringen, welches selbst für den Staat gefährlich werden könnte. Aus diesen erheblichen Gründen bin ich vollkom­men überzeugt, daß man eine allgemeine Entlassung der 50.000 Recruten nicht wohl bewilligen könne, und zweifle nicht, daß selbst die Comitater, wenn ihnen alle Umstände bekamit, und wenn es rathsam wäre ihnen diese Gründe mitzutheilen, dieselbe nicht wünschten. Da aber, wenn die Entlassung der landtäglichen Rec­ruten gäntzlich abgeschlagen würde, die Comitater über Nicht­beobaehtung des [1] 796er Landtagsschlusses klagen und es auch vielleicht unter dem Landvolk einen üblen Eindruck machen könnte, so habe ich mich dem F.Z.M. Alvintzy über die Art dieser Sache dergestalt einzuleiten, daß der Staat nichts leide und das Landvolk keine Ursache zu einer gerechten Klage habe, be­sprochen. Unsere gemeinschaftliche Meynung gieng dahin: I o Jene Recruten, welche aus den Comitats-Arresten genom­men, oder welche ohne Gewerb und beständigen Wohnsitze bey

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