Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1797.
Bernáth, mit diesem nicht zufrieden, von den Ständen erst gewählt werden und nur alsdann diese Stelle annehmen wollte, als die Stände erklärten, daß er nicht von dem Obergespan benennet, sondern von den Ständen einstimmig gewählet worden wäre. [6.] In dem 6-ten Punct der Szirmayschen Deduction wird angeführt, daß nach dem Obergespan der gefährlichste im Comitat der Vicegespan Bernáth ist. Dieser sei es, der anno 1790 das Bandérium, dessen Regeln vom Sigm. Boronkay aus dem Szabolcser Comitat gebracht wurden, errichtete, der dem ganzen bei der Generalcongregation zugegen gewesenen Adel den Eid abnahm, ihm zu gehorchen und dem Mich. Füzeséry, der es nicht tun wollte, drohte, er wolle ihn zum Zimmer hinauswerfen. Auch habe derselbe durch die Stuhlrichter den im Comitate zerstreuten Adel adjuriren lassen und denselben teils durch Drohungen, teils durch Versprechen dahin gebracht, den Eid abzulegen. Die von Szirmay angeführten und vom könig. Commissair verhörten Zeugen sagen folgendes aus. Sub 115. Mich. Wass saget, er wäre anno 1790 durch den Stuhlrichter Zombory angegangen worden, den Eid abzulegen, mit der Bedrohung, daß er widrigenfalls den Adel und seine Güter verlieren würde. Dieses Bekräftiget sub 117. Joseph Péchy. Sub 116. Joseph Rholl sagt aus, daß, als er anno 1790 durch Ujhely fuhr, sei er vom Vicegespan Bernáth und andern aufgehalten und gezwungen worden, den oberwähnten Eid abzulegen; auch habe man ihm sein anhabendes deutsches Kleid vom Leibe weggerissen. Sub N° 118. Carl Szirmay saget, es sei ihm nicht bekannt, daß man durch Drohungen oder Versprechen die Edelleute zur Ablegung des Eides gezwungen habe. [7—8.] Der 7te und 8te Punct der Szirmayschen Deduction enthält solche Sachen, die zu der Manipulation der öffentlichen Geschäften gehören, oder in den vorgehenden Punkten bereits erschöpfet sind. [9.] In dem 9-ten Punct sagt Ladisl. Szirmay, daß der Stuhlrichter Sigm. Boronkay mittelst des substituirten Vicegespan des Ungvárer Comitats, Sigm. Bernáth den ordentlichen Vicegespan Paul Horváth dahin disponiren wollte, er möchte eine Particularcongregation ansagen, damit die Cameral- und Militärwerbung vor Ungvár vertrieben werde, der ordentliche Vicegespan aber gab es nicht zu. Der darüber sub N° 119. verhörte Leleszer Studienfondsfiscal Kulin bestätiget dieses und setzet hinzu, daß wie Sigm. Boronkay die Kameraiwerber zu Ungvár gesehen, er dem Fatenten gesagt habe, wenn er dieses in seinem District sehen sollte, so würde er die Werber arretiren lassen. [10.] In dem 10-ten Punct seiner Deduction sagt Ladisl. Szirmay, daß Emeric Szent-Máriay, Director der gräflichen Bar-