Jánossy Dénes: A Kossuth-emigráció Angliában és Amerikában 1851-1852, I. kötet (Budapest, 1940)
Okirattár
werde. Herr Munzinger hat mich vorerst aufgefordert, ihm über diesen Gegenstand ein offizielles Schreiben zukommen zu lassen, um wie er sagte, einen bundesrätlichen Beschluss — darüber in Vorschlag bringen zu können —, eine Aufforderung, welcher ich sogleich Genüge geleistet habe — und mir alsdann versprochen, wegen der Ausweisung des Türr, bey den respektiven Schweizerbehörden, und insbesondere bey Jenen des Kantons Tessin, die nöthigen Verfügungen treffen zu wollen. Er bemerkte mir, dass die Regierung dieses Kantons gewiss umsomehr sich die Vollziehung derselben würde angelegen seyn lassen, als sie die ihr durch eben diesen Türr und die anderen ungarischen Überläufer zu Anfang dieses Jahrs verursachten bedeutenden Kosten im tiefen Andenken haben muss, und sich nicht leicht der Gefahr würde auesetzen wollen, sich eine solche Last durch eigenes Verschulden von Neuem aufzubürden. Überdies, setzte er hinzu, — seyen die vor Kurzem in der Zusammensetzung der Tessiner Regierung stattgefundenen Veränderungen, sehr befriedigend gewesen; die Anwesenheit des Bundes Kommissairs, Obersten Bourgeois, in diesem Kantone, könne auf den allgemeinen Gang der dortigen Geschäfte nur vortheilhaft wirken, und es sey somit zuversichtlich zu erwarten, dass die Tessiner Behörden in dem jetzt eingetretenen, so wie, in jedem anderen vorkommenden ähnlichen falle, dem Aufenthalte gefährlicher Individuen auf ihrem Gebiete und deren revolutionärem Treiben daselbst, nachdrücklichst entgegentreten werden. Von meinem, im Monate July bey Herrn Bundesrath Furrer, bezüglich auf den Türr, geschehenen Einschreiten sowie von der mir damals gegebenen bestimmten Zusicherung, dass dieser Flüchtling, falls er auf schweizer Gebiete wieder betreten werzinger keine Kenntniss. Ich habe von beyden diesen Umständen z inger keine Kenntniss. Ich habe von beyden diesem Umständen in dem oberwähnten an den Bundes Rath gerichteten Schreiben ausdrücklich Erwähnung gemacht, und um gefällige Mittheilung des Ergebnieses der eingeleiteten Vorkehrungen gebeten. Ich werde nicht verfehlen Euer Durchlaucht seinerzeit darüber gehorsamst Bericht zu erstatten. Genehmigen [stb.] 1 Thom.