Das Königl. Ungarische Staatsarchiv in Budapest (Budapest, 1933)

dene Gruppen gegliedert, erhalten. Seit dem Jahre 1770 aber, als die Kanzlei und die übrigen ungarischen Zentralbehörden zum aktenmäßigen Registratur­system übergegangen waren, sind ihre Akten lückenlos. Der Wirkungskreis der im Jahre 1693 organisierten und später eine Zeitlang mit der ungarischen Hofkanzlei vereinigten siebenbürgischen Hofkanzlei war beschränkter, als der der ungarischen, die Bedeutung ihrer Archivalien ist dem­entsprechend eine geringere. Viel mehr Sorge für ihr Archiv als die Hofkanzlei, trug schon von Anfang an die im Jahre 1526 in Ofen organisierte, dann 1531 in Preßburg neuorganisierte, und seit dem Ende des 18. Jahrhunderts wieder in Ofen residierende kgl. ungarische Hofkammer, die für die Verwaltung der königlichen Domänen, für die Steuer-, Zoll- und im allgemeinen für sämtliche königlichen Finanzangelegenheiten zu­ständig war. Ein Teil ihrer älteren Archivalien ging zwar infolge des damaligen allgemein schlechten Registratursystems zugrunde, trotzdem reichen aber einige Serien bis in die 30-er Jahre des 16. Jahrhunderts zurück, so daß dieses Archiv eines der die größte Zeitspanne umfassenden, organisch zusammenhängenden euro­päischen Archive ist. Außer den Registraturakten enthält es sehr viele Archive ver­schiedener Familien, zahlreicher aufgelöster Orden und aufgelöster untergeordneter

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