Reisz T. Csaba: Magyarország általános térképének elkészítése a 19. század első évtizedében - Lipszky János és segítői térképészeti vállalkozásának ismertetése (Budapest, 2002)

11. FÜGGELÉK

deren hohen Statthalterei-Dekrets an die betreffenden Komitate, Distrikte u. s. w. in der Absicht versendet worden, um den effectiven Stand der Ortschaften sowohl, als die etwa nach ihren verschiedenen Nationalsprachen obwaltende ortografische Fehler, dann die hie und da mangelhaften Rubriken nach der denen Ortschaften selbst zukommenden Qualifikation und Detaile durch verständige und landeskun­dige Individuen zu berichtigen, zu ergänzen, oder nöthigen Falls auch mit Anmer­kungen zu begleiten. Zweytens: zu diesem Namenregister wurde von jedem Komitate, Distrikte u. s. w. ein vorläufig verfertigter Entwurf einer Karte desselben beigelegt, worin alle Ortschaften, Prädien, merkwürdigsten Flüsse, nicht minder die Haupt-, Kommer- zial-, Land- und Poststraßen, und sonstige bemerkenswerthe Gegenstände gegen einander ersichtlich waren. Man bat hierin: a) Alle in diesem Entwürfe der Karte vorfindige Örter mit möglichster Genau­igkeit und strenger Prüfung durchzugehen, und selbe mit dem mitfolgenden Verzeichnisse (welches aber erst vorher genau rektifiziret werden mußte) zu vergleichen, ob nicht irgend ein Ort, oder Praedium dort fehlerhaft beschrieben, oder gar ausgelassen wäre, in welchem Falle man bat, solches durch sach- und lokalkundige Männer rektifiziren, und den ausgelassenen Ort in seine gehörige Lokalität hineinzeichnen zu lassen, und überhaupt die beigelegte Karte mit dem mitgetheilten Verzeichnisse richtig übereinstimmen zu machen. b) Alle Hauptstraßen des betreffenden Komitats, Distrikts u. s. w. wohl zu bezeichnen, und durch die betreffenden Örter genau durchzuführen, und nach dem in der Karte beigefügten Zeichen genau anzudeuten. Wo? durch welche Orter und wie weit die gemachten, und eben so ungemachten Kommerzial-, Land- und Poststraßen gehen? c) Den Lauf der Flüsse, Bäche, so wie die Lage und Umfang der beträchtlichen Seen, Sümpfe und Moräste, die sich in dem Komitat, Distrikt oder Grenz-Regi- mentsbezirke vorfinden, wohl zu prüfen, und an den gehörigen Orten die Über­fuhren und vorzüglichsten Brücken zu bezeichnen. d) Die namhaften Gebirge, desgleichen einzelne Kirchen, Klöster, Schlösser und andere merkwürdige in eine geografisch-topografische Karte gehörige Gegen­stände, zum Exempel, Bergwerke, Glashütten, Gesund- und Sauerbrunnen, Bäder u. s. w. nach ihrer Lokalität zu beurtheilen und zu berichtigen, oder wenn sie feh­len sollten, mit den angemerkten Zeichen anzudeuten. Überhaupt stand es denen Betreffenden, denen die Beurtheilung der Karte von Seiten der Komitate anver­traut war, ganz frei denselben nach Willkür zu korrigiren, zu radiren, und auf diese Art selbige zu rektifiziren. 422

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