Ress Imre: A Monarchia levéltári öröksége. A badeni egyezmény létrejötte (1918–1926) (Budapest, 2008)
Okmánytár - I. A magyar békeszerződés előkészítése - 1. Az osztrák békeszerződés előtt
durchzuführen.64 In zwei Sitzungen besprach diese Kommission die Modalitäten der Ausscheidung;65 sie wurde aber nicht mehr einberufen, da sich in Österreich unter dem Einfluss der modernen aus Holland, Frankreich und Deutschland kommenden Grundanschauungen über Archive eine vollständige Umkehr vollzogen hatte. Vergebens stellte daher Baron Bänffy im Jahre 1898 das Verlangen, es solle der österreichische Ministerpräsident dem Monarchen übereinstimmende Vortage erstatten, um eine Allerhöchste Entschliessung zu erwirken, die zur Teilung des Hofkammerarchivs auch nach ungarischer Anschauung unentbehrlich war. Der österreichische Finanzminister Dr. Kaizl gab, von dem Grafen Thun hiezu ermächtigt, die Erklärung ab, dass er einer Teilung nicht beipflichten könne. Die Sache ward am 23. März 1899 nochmals von ungarischer Seite urgiert und die Antwort der österreichischen Regierung war neuerdings ausweichend gehalten. „Man sei nicht in der Lage - so lautete sie - die eventuell zu unterbreitenden alleruntertänigsten Anträge bekannt zu geben, weil die diesfalls zwischen den beiden Ministern gepflogenen Verhandlungen noch nicht abgeschlossen seien.” Nach dieser letzten amtlichen Äusserung dürften die Abmachungen beider Regierungen hinfällig geworden sein, da man sie ausdrücklich nur im Rahmen der provisorischen Ausgleichsverhandlungen getroffen hatte. Bei Abschluss des Ausgleichs kam man aber darauf nicht mehr zurück und so mag die Geltung jener Übereinkunft bereits erloschen sein. Das Schicksal des Hofkammerarchivs ist daher auch heute noch ebenso unentschieden wie zur Zeit seiner Deponierung beim k. und k. gemeinsamen Finanzministerium. In gedrängter Kürze seien nun die modernen Grundanschauungen über Archive erörtert, die heute ein Gemeingut aller Fachleute in West- und Mitteleuropa bilden; liefern sie uns doch den Schlüssel für die vom wissenschaftlichen Standpunkt aus allein richtige Lösung der schwebenden Hofkammerarchiv-Frage: in weiten Kreisen unserer Bevölkerung stammt das Interesse am Archivwesen erst aus neuester Zeit. Es kann daher nicht oft genug versucht werden, die Bedeutung des Wortes „Betreff’, die in unserer Frage unter dem Beispiel der „ungarischen Betreffe” zur Diskussion kommt, womöglich eingehend und präzise zu fassen. Wenn in den Akten einer Zentralbehörde, in dem Berichte einer Botschaft, in der Korrespodenz von Staatsmännern im Hinblick auf ein bestimmtes Land Verfügungen getroffen oder Mitteilungen gemacht werden, so ist dies ein Betreff für die Geschichte dieses Landes. In dem nämlichen Akte, in dem nähmlichen Bericht oder Privatbrief finden sich aber meist ebenso wichtige Betreffe anderer Länder, oder, wenn dies schon nicht der Fall ist, so kann wieder ein damit zusammenhängendes Aktenstück, eine Antwort, Gegenstände berühren, die andere Länder betreffen. Wenn beispielweise die Festung Raab vom Lande Niederösterreich gestützt wurde oder an der türkischen Grenze Böhmische Truppen lagen, die vom Reich erhalten wurden, so verbreiten sich die darauf bezüglichen Akten über eine einzige Sache, die doch Betreff verschiedener Länder ist. Kurz gesagt, die Akten einer Behörde, die Berichte einer Botschaft, die Korrespondenzen bilden ein untrennbar ineinander greifendes Gemenge der verschiedensten Betreffe, bei denen aber ein gemeinsamer Betreff stetig wiederkehrt: die Behörde, die Botschaft, die Person des Korrespondenten. 64 Vö. MOLK 20 1897-1239 65 Vő. MOLY 1 1875-275 (810/1897, 1737/1897) 33