Borsa I.: Die Lage des ungarischen Archivwesens nach 1945.

ím Sinne dieser Verfügung wurde 23. Okt. 1951 die Verordnung des Ministerrates der ungarischen Volks­republik Z. 185/1951 über Aufbewahrung und Aussonderung der Akten der öffentlichen Institutionen /Unternehmungen/ publiziert. Die Ministerratsverordnung gibt allgemeine Richtlinien zur Durchführung der Aktenaussonderungen und verordnet, dass die einzelnen Fachminister /die Leiter der Zentralstellen der Staatsverwaltung/ im Einvernehmen mit dem Minister für öffentlichen Unterricht /ab 1. Jänner 1956 mit der Zentralstelle für Ungarisches Archivwesen/ detaillierte Instruktionen zur -ktenaufbewahrung und Aussonderung herausgeben. Die Instruktionen wurden von den Ministern tatsachlich herausgegeben. In ihnen war der Hergang bei den aktenaussonderungen geregelt und festgestellt, welche Betreffe dauernd aufzubewahren und welche nach Ablauf einer festgelegten Aufbewahrungsfrist auszusondern sind. Diese Instruktionen sicherten - ver­schiedenartig - die archivarische Aufsicht bei den Aussonderungen. Die Instruktionen trafen zugleich Verfügungen in der Hinsicht, dass bei den Aktenaussonderungen - da ohnehin jeder einzelne Akt auf seinen Inhalt hin geprüft werden müsse - solche Akten, die Daten zur Geschichte der Partei oder der ungarischen Arbeiterbewegung bringen, herausgehoben und in Begleitung eines Verzeichnisses uttmittelbar oder auf dem Wege durch das zustandige .'m?chiv dem Institut für Ungarische Arbeiterbewegung /heute ; Institut für Parteigeschichte/ übergeben Werden sollen. Seit 1955 werden solche .Acten nicht mehr herausgehoben, sondern mit den. dauernd aufzubewahrenden A'stea zusammen verwaltet und de i Archiv übergeben. Da die Aktc-naussond^runsen in samtlichen, über 5 Jahre alten Jahrvin^en /1952 im Jahrgang 1946 und in sämtlichen alter, n Jahrgängen/ für alle Organe des Landes obligatorisch durchgeführt werden sollten, harrt.- eine ungeheuere Aufnähe der Archive, umsomehr , da in vielen

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