Borsa I.: Die Lage des ungarischen Archivwesens nach 1945.

Die Verord ung Z. 29/1950 beendete die jahrzehnte­lange Debatte 'aber die öffentlichen Archive der glaubwür­digen Orte, Die Kapitel und Konvente versahen, wie es schon die Motivierung des Ges.^rt. 21/1947 festgestellt hatte, keine kirchliche, sondern eine Öffentliche Funktion, Das aus einer derartigen Funktion erwachsene Irchiv ist natur­gemass vom Kirchenarchive zu trennen. Die Verordnung wies die Archive der glaub?;ürdigen Orte, da sie bei .Ausübung einer öffentlichen /staatlichen/ Funktion erwuchsen, in die Verwahrung der staatlichen Archive. Jene Archive der glaubwürdigen Orte, die sich bei mit Verordnung 34/195° aufgelösten Konventen befanden, gerieten in das gebietsmässig zuständige Archiv. Die übri­gen blieben vorläufig auf ihrem ursprünglichen Verwahrungs­( orte. Ihre Belassung auf dem ursprünglichen Verwahrungsorte wird durch den Umstand motiviert, dass diese Archive ent­sprechend untergebracht sind und sie die Depots der staat­lichen Archive überflüssigerweise belasten und einen Platz belegen würden, der zur Unterbringung noch ausser Archiv­verwahrung befindlicher, in Gefahr schwebe-der Arehivalien dient. Es muss noch erwähnt werden, dass die katholischen Diözd3&>Kapitel- und Ordensarchive, die bis dahin einer gehörigen Verwaltung entbehrten, im September 1951 /in einigen Fallen im Mai 195 2 / in die gemeinsame Verwaltung der betreffenden Kirchenorganisation und des gebietsmässig zuständigen staatlichen Archivs übergingen, so sind auch die in ein staatliches Aröhiv noch nicht eingelieferten -erchive der glaubwürdigen Orte in gemeinsamer Verwaltung. Die Reihe der der Zentralstelle für Ungarisches Archivwesen unmittelbar nachgeordneten Archive wurde am 1. Janner 1953 durch ein neues ergänzt. Die Zentralstelle setzte die Arbeit des Geieralinspekto'rs der Archive auf dem Gebiete des Schutzes der Wirtschaftsarchive /.m?chive industrieller- und Handelsunternehmungen, Finanzinstitute/ fort und dehnte sie noch weiter ans. Die Übernahme.der Wirtschaftsaktzn in Archiwcrwahrung stiejs in der Provinz

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