Borsa I.: Die Lage des ungarischen Archivwesens nach 1945.

Der General Inspektor, vooi Ungarischen Wissens vhaftsrat unterstützt, hatte seine Aufgaben verrichtet, und als dessen Ergebnis wurde am 30. Juli 1950 die Verordnung mit Gesetzes­kraft des PrEsidialrates der Volksrepublik Nr. 29/1950 über die Archive publiziert. Zur Ausführung dieser Verordnung mit Gesetzeskraft brachte der Minister für Kultus und Unterricht •aa 8. August 1950 Z. 161o-26/195o eine Verordnung. Diese Rechtsnormen brachen mit den bürgerlich-refor­mistischen Liethoden des Gcs.Art. 21/1947 und beinhalteten durchgreifende, radikale Verfügungen auf dem Gebiete der Archivorganisation und des Archivalienschutzes. In ihrer Grundkonzeption komat die Zentralisation der archiValischen Organisation in einem Grade, wie sie in bürgerlichen Stae.ten unbekannt ist, zur Geltung, sie tragt für sämtliche Archivalien im Lande Sorge. Sie benützt die von der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung geschaffenen Möglichkeiten und regelt im wesentlichen das gesamte einheitliche ungarische Archivwesen im Geiste des leninisch^n Dekrets vom 1. Juni 191S, wenn sie auch die Schaffung des einheitlichen staatlichen Archivfonds nicht ausspricht', wie es jenes Dekret tat. Die Verfügungen der neuen Verordnung mit Gesetzeskraft ermöglichten die Wendung auch auf dem Gebiete des Archivwee-ns, brachen mit der bürgerlichen Auffassung und eröffneten für die Archive den Weg zum Ausbau eines sozialistischen Archivwesens* Auf organisatorischem Gebiet war die Errichtung der Zentralstelle für Ungarisches Archivwesen von grosster Bedeutung. Die Zintralstelle ist eine Behörde, die unter der Aufsicht des Ministers für Kultus und Unterricht und der wissenschaftlichen Leitung der Ungarischen Akademie der Wissenschaften steht. /Gleichzeitig hörte das Ge n eralinspekto­rat der Archive auf./ Die Verordnung mit Gesetzeskraft umschrieb die aufgaben der Zentralstelle folgender nassen: "Sie versorgt die Beaufsichtigung der öffentlichen Archive und der Privatarchive von öffentlichem Interesse, len 1 t ihre Tätigkeit, fördert den zeit gemessen Ausbau der Jirchive des Landes, ihre Zusammenarbeit und die planm^ssige-Verrichtung

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