Borsa I.: Die Lage des ungarischen Archivwesens nach 1945.
Gesetzes: "Wenn auch die Errichtung der Distriktualarchive zur Zeit nicht aktuell erscheint^ muss das Prinzin der Errichtung von solchen im Zuge der Regelung des Archivwesens doch ausgesprochen werden." In dieser Motivierung wird es nidht mitgeteilt, warum die Errichtung der Distriktualarchive nicht aktuell erscheine gerade in dem Zeitpunkte,wo infolge der Kriegsereignisse meist die Bestände, für die damals kein öffentliches Archiv zuständig war, bedeutende Schäden erlitten, und gerade diese Bestände waren für die Forschung am wenigsten zugänglich. Zwar nahm 194? der sozialistische Sektor in unserem wirtschaftlichem Leben einen verhältnismässig kleinen Raum ein, ruhte das Gesetz über die Regelung des Archr'vwesens so sehr auf feudalkapitalistischen Grundlagen, dass es die Zusammenfassung auch der abgelegten Akten der öffentlichen Organe in einem einheitlichen Archivnetz erst in späterer Zeit verwirklichen wollte. Auf diese Weise blieben die abgelegten Akten all jener Stellen, deren Rechtsvorgänger im feudalistischen Zeitalter kein eigenes Archiv eingerichtet haben, das dann sie geerbt, tiätt .unpraktisch ausser dem Rahmen der Archivorganisation and der archivalisohen Verwahrung. Die Aufstellung der Distriktualarchive war - nach den damaligen Verhandlungen - darum nicht aktuell, weil die finanzielle Regierung im Zuge des V/ i e de rauf baue s, der die grössten Anstrengungen erforderte, in dieser Richtung keine grösseren pekuniäre nVerpf Ii chtungen übernehmen konnte. Wie wenig grossartige luveStationen notwendig waren, zeigt der Umstand, dass die heutige, auf den Komitats- und Stadtarchiven basierende Archivorganisätion den Schutz und die Übernahme jener Bestände einige Jahre später ohne besondere Investierungen vollführen konnte, Kapitel lo.des Ges.Art. 21/1947 schuf die Möglichkeit dazu, dass "jene Privatarchive, deren Erhaltung wegen ihres besonderen historischen Wertes das öffentliche Interesse erfordert, womöglich mit Zustimmung des Eigentümers auf Anraten des Landes-Archivrates vom minister für Kultus und Unterricht als Archive von öffentlichem Intere3S© erklart werden können." Der Eigentümer eines solchen Archivs ist