Borsa I.: Die Lage des ungarischen Archivwesens nach 1945.
sind umso schmerzlicher, da bei entsprechend strenger zentraler Organisierung das Nets der Komitatsarchive sie hätte verhindern oder wenigst auf ein Mindestmass herabdrucken können. Die Wurzel der Fehler, die sich bei der Vernichtung von Arehivalien in den Nachkriegs Jahren zeigten, reichen tief in die Zeit des Horth.—Regimes hinein. Infolge schuldhafter Unterlassungen des Hortlv-Regimes kam keine zentrale archivarische Fachaufsicht zustande, die in den schweren Zeiten die nötigen Verfügungen hätte treffen können. Auch trug die gegenrevolutionäre Epoche keine Sorge dafür, dass ein Archivnetz zur Verfügung stehe, das zur Übernahme der abgelegten Akten . der öffentlichen Organe ausser den Verwaltungsorganen berechtigt sei. Die Regierung des befreiten Landes, mit der schweren Sorge des Wiederaufbaus behaftet v konnte sich einesteils mit diesen Fragen nicht beschäftigen, andernteils wurde ihre Aufmerksamkeit durch die Zuständigen /uinisterium für Kultus und Unterricht, Rat des Nationalmuseum, Staatsarchiv/ nicht auf die Gefahren, denen die- Archivalien im Lande ausgesetzt waren, gelenkt, Each Befreiung des Landes sind auch bei verschiedenen Aktenaussonderungen manchmal beklagenswerte Verluste eingetreten. Es kam vor, dass ganze Registraturen aufgelöster Stellen in die Stampfe gegeben wurden. Die Erhaltung Archivwürdiger Akten wurde auch bei Organisierung des Sammeins von Abfallpapier gefährdet. Da verursachte eine Alin ist errat sverordnung, die Rücksichten der Papierversorgung geltend machte, den meisten Schaden. Der an 10, Dezember 1947 publizierte Beschluss des Üinis.terrates entschied nahm lieh, dass bei den öffentlichen Aemtern und Behörden, sowie bei anderen Institutionen unverzüglich die von den Gesetzen vorgesehriä>ene und darüber hinaus mögliche Aktenaussonderung stattzufinden habe. Zur Ausführung dieser Aktenaussondernnr: setzte der Beschluss einen Termin von 4 Aonaten fest. Es war verfehlt, dass der Beschluss Anlass zu gesetzliche Schranken übersteigenden Aktenaussonderungen gab, anderenteils rechnete er nicht damit, dass bei den öffentlichen