Borsa I.: Die Lage des ungarischen Archivwesens nach 1945.

Auch bat er den Minister, die Weisung zu erteilen, dass die ersten Beamten der Munizipien die bezügliche Arbeit des Staatsarchivs unterstützen sollten. Diese Note des Ministers für Kultus und Unterricht änderte den Vorschlag des Staatsarchivs in zwei wesentli­chen Punkten, ohne es darüber zu unterrichten, einesteils schaltete sie die Munizipaloberarchivare gänzlich aus, anderenteils gab sie den .ansehein, als ob man hier einer organisierten Aktion seitens des Staatsarchivs gegenüberstünde, die der erste Beamte des Munizipium zu unterstützen hätte, wogegen das Staatsarchiv in seinem erwähnten Vorschlag die Aufgaben ausgesprochen den Munizipien aufbürden wollte, und festgestellt hatte t dass wegen Unsicherheit und Schwerfällig­keit des Verkehrs und der Nachrichtenbeförderung diese Auf­gaben von einem zentralen. Organ nicht bewältigt werden könnten. Auf Grund dieser Note forderte der Minister des Innern am 4. Juli 194 5 sämtliche Leiter der Munizipien auf, das Schicksal der Familienarchive und der Archive und. Registraturen der landwirtschaftlichen, industriellen, Handels- und anderer wirtschaftlichen Betriebe, Unternehmun­gen, Körnerschaften usw. zu überwachen und im Falle der Um­stellung oder gänzlichen Liquidierung dieser Organisationen bei der Generaldirektion des Staatsarchivs wegen Betreuung oder unmittelbarer Verwahrung der in Gefahr befindliehen Archive und Registraturen unverzüglich anzusuchen. Dieses Zirkular wurde meist ohne wesentliche Aenderung vom Vizegespan an die Bezirksobernotäre und an öle Bürger­meister der Komitatsstadte herausgegeben, einige Vizegespane gaben es unmittelbar an die Gemeindevorstehungen weiter. Das Komitat Vas machte \veiter keine' Verfügungen. Das Komitat Fe­ier hingegen bezeichnete 23 Familien- und Wirtschaftsarchive, denen besondere ufnerksa akeit zugewendet werden müsse, Es gab Komitate, die das Zirkular gar nicht erhielten, wenigstens wurde es im Vizegesoansamt nicht protokolliert. Fach den Betreffenden Verfügungen liefen von den Bezirksobernotären bzw. Gerneindenotären Berichte ein, die

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