C. Tóth Norbert-Lakatos Bálint-Mikó Gábor: A pozsonyi prépost és a káptalan viszálya (1421-1425). A szentszéki bíráskodás Magyarországon - a pozsonyi káptalan szervezete és működése a XV. század elején - Subsidia ad historiam medii aevi Hungariae inquirendam 3. (Budapest, 2014)

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418 REGESTEN der Kirche zu Gran-Sankt Stephan, den Fall abzuschließen. Er bittet die Kanoniker, sich dem Urteil der ernannten Richter zu fügen. Auf löchrigem Papier. Schließ-Ringsiegel mit Papieroblate bedeckt. SNA, Privatarchiv des Kollegiatkapitels zu Pressburg, R-3-82. (DF 228431., Monasterium.net 725.) - Regest: ZsO XI. Nr. 1219. 5 Pressburg, den 16. Dezember 1424 Die von Georg - Erzbischof zu Gran, apostolischer Legat, Primas und Gespan auf Lebzeiten - ernannten Richter, Matthäus de Vicedominis von Piacenza - Doktor beider Rechte, Lektor zu Gran - sowie Dominikus - Doktor des kanonischen Rechtes, Propst zu Gran-Sankt Stephan - berufen nach einer kanonischen Untersuchung Johannes Nyderl ins Altar-Direktorat von Sankt Georg und Sankt Adalbert in Pressburg, nachdem die Stelle infolge des Abdankens von Jakob vakant geworden ist, und die der neue Präbendar Johannes somit mit Einverständnis des Kollegiatkapitels bereits erhalten hat. Auf Pergament, mit Hängesiegeln an Pergamentstreifen. SNA, Privatarchiv des Kollegiatkapitels zu Pressburg, F-l-14. (DF 228085., Monasterium.net 453.). Herausgegeben: ZsO XI. Nr. 1492. — Fejér VIII/2. 574., mit dem Entstehungsjahr 1324. (Vgl. Tört. Tár 1908.40.) — Richtiges Entstehungsjahr: Anjou okit. VIII. 278. 6 Gran, den 20. Januar 1425 Die von Georg - Erzbischof zu Gran, apostolischer Legat,, Primas und Gespan auf Lebzeiten - ernannten Richter, Matthäus de Vicedominis von Piacenza - Doktor beider Rechte, Lektor zu Gran - sowie Dominikus - Doktor des kanonischen Rechtes, Propst zu Gran-Sankt Stephan -geben im Rechtsstreit zwischen dem Propst zu Pressburg und dem Kollegiatkapitel sowie den Kanonikern bekannt, dass sie im Laufe der Verhandlungen, die durch den Erzbischof nach Pressburg verlegt wurden, nach Anhörung der Zeugenaussagen und Beweistückaufnahme ihre Untersuchungen abgeschlossen haben. Die vom Kollegiatkapitel eingereichten Anklagepunkte waren die Folgenden: Punkt 13: Der Propst hat von den gefangenen 39 Hausen statt dem ihm zustehenden Viertelteil 10 Stück behalten, die größer und schöner waren. Punkt 14: Der Propst hat sich an den Baukosten der Absperrvorrichtung zum Fischfang nicht beteiligt. Der Propst wurde wegen der ungerechten Verteilung der Hausen zur Bezahlung einer Geldstrafe von 20 Ungarischen Gulden, wegen der Nichtbeteiligung an der Bezahlung der Absperrvorrichtung zum Fischfang zu einer Geldstrafe von 13 Ungarischen Gulden und 88 Denaren verurteilt. Diese Strafe ist innerhalb von 25 Tagen unter Androhung des Banns und der Strafverdoppelung zu entrichten. Auf Papier, mit verziertem Anfangsbuchstaben „N", unter dem Text Bruchstücke von zwei aufgedrückten Ringsiegeln in grünem Wachs und mit der Beglaubigungsklausel des kaiserlichen öffentlichen Notars Gregor, des Klerikers der Diözese zu Fünfkirchen, des Sohnes des einstigen Andreas von Egéd (siehe Anhang I/a). SNA, Privatarchiv des Kollegiatkapitels zu Pressburg G-l- 11. (DF 228143., Monasterium.net 509.) — Auf dem Blatt unten links: De XXXIII florenis per centum et LXXX denariis et etiam de attemptatis per ipsum dominum prepositum. Auf der Rückseite unten: contra dominum prepositum et pro dominis de capitulo obtentis. — Regest: ZsO XII. Nr. 65. 258:1 In der Urkunde steht adiciens. 259:2-4 In der Urkunde steht sellario. 260:5 In der Urkunde steht solatio.

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