C. Tóth Norbert-Lakatos Bálint-Mikó Gábor: A pozsonyi prépost és a káptalan viszálya (1421-1425). A szentszéki bíráskodás Magyarországon - a pozsonyi káptalan szervezete és működése a XV. század elején - Subsidia ad historiam medii aevi Hungariae inquirendam 3. (Budapest, 2014)

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406 RESÜMEE Die Verhandlungen dauerten einen ganzen Monat lang, bis zur Mitte Dezember. In den Verhandlungen gingen Matthäus de Vicedominis und Bodonyi nicht nach der Reihenfolge der Artikel vor, sondern sie behandelten die inhaltlich zusammengehörenden, bzw. die voraussichtlich ähnliche Beweisverfahren erfordernden Fragen zusammen. Mit derselben Gruppierung wurden die Klagepunkte auch in die Prozessakten aufgenommen, da auch die die Strafsätze zusammenfassende Urkunde (Nr. 17) nach der in den Urteilsurkunden angeführten Verhandlungsordnung vorgeht und nicht nach der Zahlenreihenfolge der Klagepunkte. In einzelnen Urteilsurkunden kann die Verhandlung auch von mehreren Klagepunkten stehen. In der Urkunde Nr. 10 befinden sich beispielsweise die in Bezug auf die Klagepunkte 3-5 des Kollegiatkapitels gefällten Urteile (Belästigung der Mitglieder des Kollegiatkapitels), in der Urkunde Nr. 11 wurden die Urteile aufgezählt, die sich auf die Klagepunkte 7-8 und 10-11 beziehen (statt des Dechanten die Tätigkeit der pröpstlichen Offiziale), in der Urkunde Nr. 12 aber wurden die meisten gefällten, insgesamt ein Dutzend Klagepunkte umfassenden Urteile aufgeführt (9., 10., 15-16., 22-28., 30.; Hausenfang und die auf den Gütern des Kollegiatkapitels begangenen Unrechtmäßigkeiten). Die Argumentation des Propstes als Beklagter scheint nicht besonders einfallsreich zu sein. Bei den Klagepunkten, bei denen die Antwort des Propstes bekannt ist oder bei denen die Antwort des Propstes mit Sicherheit erschlossen werden kann, baut sich seine Argumentation - ein-zwei Fälle ausgenommen - alles in allem aus drei-vier Motiven auf und diese werden mal selbstständig mal miteinander kombiniert angewandt. Der Propst und seine Anwälte suchten die urkundlichen Beweise der Kanoniker gar nicht zu widerlegen, Gegenbeweise vorzulegen, sie bemühten sich bei der Verhandlung zumindest von einigen Klagepunkten das Initiative nicht zu ergreifen, sogar scheint es so, als ob sie den Kampf nach einiger Zeit aufgegeben hätten. Der Propst, Ladislaus Sós verließ sich wegen seines nicht besonders vertrauenerweckenden Standes in der Rechtssache wahrscheinlich auf die vorhandenen guten Beziehungen zum König, bzw. zum Erzbischof und „strengte" sich während der Verhandlung deswegen nicht „an". Die zeitliche Abfolge der Verhandlungstage (siehe dazu die Chronologie in der Datenbank) kann anhand der Urteilsurkunden nur zum Teil rekonstruiert werden. Die Arbeit des Gerichtes war intensiv: Bereits in der ersten Woche wurde die Verhandlung des erheblicheren Teiles der 32 Klagepunkte des Kollegiatkapitels, insgesamt 20 Klagepunkte eröffnet, ferner wurde ein Teil der Gegenklagepunkte des Propstes auch aufgegriffen. Die parallele Verhandlung der zahlreichen Klagepunkte konnte deshalb erforderlich sein, damit die an die Reihe kommenden, einschlägigen Plädoyers des Propstes bzw. die Beweisverfahren für die nächsten Tage und Wochen verteilt werden können. In der vierten Woche (4.-10. Dezember) erfolgten schon grundsätzlich die Zeugenbefragungen und die für die Entscheidung einzelner Fragen geurteilten Eidesleistungen. Uber die Zeugenverhöre (in der Angelegenheit der Punkte 12,

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