Soós László (szerk.): Magyar Minisztertanácsi jegyzőkönyvek 1867-1918. A Khuen-Héderváry és a Tisza kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei - A Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 56. (Budapest, 2018)

2. kötet - Idegennyelvű összefoglalók

bei der ungarischen Eisenbahn arbeiten. Befolgend den obersten Befehl schloß die Polizei am 23. April 1904 unter der Führung des Polizeioberhauptmannes Béla Rudnay den Sammelplatz der Streiker in Zugló ab, und alle Personen wurden überprüft. Nach der Kontrolle der Identität von etwa 1300 Eisenbahner bekamen 289 Personen sofort an der Stelle den Einberufungsbefehl. Infolge der behördlichen Verordnung mußten 175 Mann in die k. u. k. Armee und 114 Mann in die Landwehr innerhalb von 24 Stunden wegen Waffenübung einrücken. Die Streiker, die sich nicht in dem Reservebestand befanden, durften frei abtreten, und der Streik wurde so liquidiert. Der Personenverkehr wurde am 26. April 1904 und der Lastverkehr am 27. im ganzen Lande hergestellt. Die in den Forderungen der Eisenbahner formulierte Löhnerhöhung und einen bedeutenden Teil der Beförderungsgenehmigung versicherte die Regierung mit dem Gesetzartikel XVIII. V. J. 1904. Wegen der Arbeitseinstellung wurde gegen 1600 Eisenbahner ein Kriminal verfahren angeleitet, aber nur in drei - gemeinrechtlichen - Angelegenhei­ten wurde ein negatives Urteil gefällt. Später wurden die streikenden Eisenbahner am 26. September 1905 auf das Gesuch des Ministerpräsidenten Géza Fejérváry von dem König begnadigt. Die ungarische und die österreichische Delegation führte im Mai 1904 mehrmals über die Vorlegung des Kriegsministeriums Verhandlungen, und der Kriegsminister bat um die Zustimmung der Kosten von 88 000 000 Kronen als eine einmalige außeror­dentliche Ausgabe für die Aufstellung der neuen Feldartillerie. Die ungarische Delegati­on akzeptierte im Juni 1904 nach einem Hinundherziehen die Vorlegung des gemeinsa­men Kriegsministers und stimmte trotz der schweren wirtschaftlichen Lage für die Entwicklung der Armee der bedeutenden Summe zu. István Tisza bat den König am 2. Mai 1904 in einer obersten Vorlage um die Eröff­nung der dritten Session des Parlaments. Nach der königlichen Zustimmung vom 3. Mai 1904 begann die dritte Session des ungarischen Parlaments am 7. Mai 1904 zu arbeiten. Dank der obstruktionsartigen Ansprachen wurde die allgemeine Diskussion des Budgets vom Jahre 1904 erst am 8. Juli 1904 beendet. Es ist wahr, daß das Budget des einzelnen Ministeriums bereits früher gebilligt wurde, je ein Ministerium wurde durchschnittlich zwei Tage lang untersucht. Das Budget vom Jahre 1904 wurde endlich am 6. August von dem Parlament, und am 17. August von dem Oberen Haus angenommen. Die lang­wierige Arbeit des Parlaments wurde auch dadurch charakterisiert, daß es in der zwei Monate langen Diskussion über das Budget des Jahres ging, dessen größter Teil bereits zur Zeit der Verhandlungen vorbeiging. In den Sommerferien des Parlaments hielt sich István Tisza auf seinem Gut in Geszt auf und arbeitete an seinem Projekt über die Revision der Hausregeln. Er machte am 8. Oktober 1904 seine Wähler in dem Ugraer Bezirk mit seinem Vorschlag in einem öffentlichen Brief, mithilfe der Zeitungen bekannt. Der Ministerpräsident berichtete an einer Besprechung der Liberalen Partei am 11. Oktober 1904 darüber, daß er zur Ausar­beitung der Modifizierung der Hausregeln die Aufstellung eines Ausschusses von 21 Mitgliedern verlangen wird, obendrein möchte er neben dem italienischen Handelsver­trag mehrere, weniger wichtige Angelegenheiten vor das Parlament bringen. Die Libe­rale Partei reagierte auf Tiszas Vorschlag in ihrer Sitzung vom 12. Oktober mit dem

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