Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16.-1895. január 13. 2. kötet (A Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)

46.739./ 1893. november 6. abgeschlossenen Ehen wäre ein besonderes Standesamt, in der Person des Minis­terpräsidenten zu kreiren, dann würde ins Gesetz aufgenommen werden, wonach der Mangel der vom Familienoberhaupte des allerh. Herrscherhauses zu gebenden Ein­willigung zur Eheschließung ein trennendes Ehehindernis bilden würde. Es sei die Aufnahme gewisser Bestimmungen in betreff der Mitglieder des allerh. Herrscher­hauses in das Gesetz schon auch deshalb ratsam, weil nach den ungarischen Gesetzen die Frage der allgemeinen Rechtsgültigkeit der allerh. Hausstatuten, insbesondere in bezug auf den Personalstatus, nicht über alle Zweifel gestellt ist. Wohl habe die kön. Kurie in konkreten Fällen konsequenterweise die Zuständigkeit eines besonderen pri­vilegierten Forums für die Mitglieder des allerh. Herrscherhauses ausgesprochen, aber die materiellen Gesetze haben auch in diesen Beziehungen allgemeine Gül­tigkeit. Seine Majestät geben allerh. ihren Bedenken wiederholt Ausdruck, und geruhen auch darauf hinzuweisen, daß bisher der Einheit der allerh. Familie ent­sprechend sämtliche Matrikeln der Mitglieder des allerh. Herrscherhauses, wo immer sie auch geboren oder verschieden sind, oder Ehen abgeschlossen haben, immer an einem Orte, in der Wiener Burgpfarre konzentriert geführt werden. Justizminister Szilágyi erlaubt sich diesfalls nur noch die allemnter­tänigste Bitte zu stellen, daß Seine Majestät über die jetzt behandelte Frage allerh. nicht eher zu beschließen geruhen möchten, als bis sein hierauf bezüglicher Vortrag unterbreitet sein wird. Dieser Bitte geruhten Seine Majestät allergnädigst zu willfahren. Ministerpräsident Wekerle gibt seinem alleruntertänigsten Danke für die allerh. Genehmigung der Einbringung der Ehevorlage Ausdruck; erlaubt sich aber auf den Umstand hinzuweisen, daß von gegnerischer Seite schon jetzt die Sache so darzustellen getrachtet wird, daß Seine Majestät die Einbringung der Vorlage wohl gestatten wird, allein Allerhöchstdieselben persönlich gegen die Vorlage sind. In diesem Falle, wenn nämlich mit dem allerh. Namen Seiner Majestät in dieser Richtung Unfug getrieben wird ober Unwahrheiten verbreitet werden, müßte seines Erachtens der Regierung doch die Möglichkeit geboten sein, erklären zu können, daß hinsichtlich der politischen Notwendigkeit der Vorlage zwischen den allerh. An­sichten Seiner Majestät und jener der Regierung keine Differenz obwalte, und die Regierung nicht ohne Erwiderung zu dulden brauche, daß man sich gegen sie auf die persönliche Meinung Seiner Majestät berufe. Seine Majestät geruhen diesem allerh. zuzustimmen. Minister Graf Tisza deutet darauf hin, daß die Position der Regierung eine sehr schwierige sein würde, auch hinsichtlich anderer Fragen, wenn sie den aus­gestreuten Unwahrheiten nicht entschieden entgegentreten könnte. Seine Majestät geruhen dies einzuräumen, weisen jedoch darauf hin, daß auch allerhöchstihre Lage in dieser Frage eine schwierige sei. Seine Majestät geruhen aber zu versprechen, daß sich Allerhöchstdieselben in dieser Frage vollständig neut­ral verhalten und sich überhaupt nicht aussprechen werden. Minister Graf Tisza erwähnt, daß sogar damit agitiert wird, um der Regierung Schwierigkeiten zu bereiten, daß Seine Majestät die Einbringung der Vor­943

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