Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)
64./17./ 1891. március 18. Gebrauch machen wollte, Vorkehrungen treffen müßte bezüglich der Zustandebringung eines neuen Kartells, dessen Festsetzung langwierige Verhandlungen beanspruchen würde, auch müßte man aller Wahrscheinlichkeit nach den Termin für die Geltendmachung des staatlichen Ablösungsrechtes verlängern, damit die Gesellschaft nicht durch die Unsicherheit ihrer weiteren Existenz in ihrer Bau- und Geschäftstätigkeit gelähmt werde. Der vortragende Herr Minister ist entschieden dafür, daß die Regierung von ihrem Ablösungsrechte Gebrauch mache, und die Verstaatlichung der ungarischen Linien der österr.-ung. Staatseisenbahngesellschaft noch vor dem Eintritte des Ablösungsrechtes vorwegs je eher durchgeführt werde. Nicht nur das Verkehrs- und Handelsinteresse des Landes, sondern auch strategische Gesichtspunkte — besonders im Kriegsfalle — machen es sehr erwünscht, daß die ungarischen Linien der fraglichen Gesellschaft, welche von großer Wichtigkeit sind, nicht unter dem nur von finanziellen Interessen der Gesellschaft geleiteten ausländischen Einflüsse belassen werden. 3 Die Erfahrung hat bewiesen, daß die im Vertrage vom Jahre 1882 erfolgte Regelung nicht einmal aus dem Gesichtspunkte der Verwaltung den an dieselbe geknüpften Erwartungen entsprochen hat. So waren trotz der klaren Bedingungen des Vertrages mehr als 8 Jahre dazu notwendig, damit die Bauten der Gesellschaft in Ungarn und die Betriebsmittel und Werkstätten der ungarischen Linien der Budapester Direktion untergeordnet werden; die Gesellschaft hat im ungarischen Eisenbahndienste auch heute noch 106 solche Beamten, die entweder gar nicht, oder nur sehr mangelhaft der Staatssprache kundig sind; so werden die ausgedehnten gesellschaftlichen Domänen, Hütten und Fabriken in Ungarn noch immer durch die Wiener Domänendirektion verwaltet, obwohl dieselben mehr als 5/6 des Kapitalwertes des gesamten Privatvermögens der Gesellschaft ausmachen. Es ist auch das in Betracht zu nehmen, daß dies[es] Eisenbahnnetz des Landes teils aus dem Standpunkte des öffentlichen Verkehres, teils aus strategischen Gesichtspunkte noch nach mehreren sehr wichtigen Richtungen eine Ergänzung erheischen; von diesen notwendigen Linien können aber mehrere deshalb nicht ausgebaut werden, damit nicht das zwischen dem Netze der ung. Staatseisenbahnen und der österr.-ung. Staatseisenbahngesellschaft dermalen bestehende und durch vertragsmäßige Stipulationen umschrieben, Verkehrsgleichgewicht gestört werde; dieselben können somit unter den bestehenden Verhältnissen gar nicht ausgebaut werden. Aus dem Standpunkte der Förderung und zweckmäßigen Regelung des inneren Verkehres, dann die Übernahme in die Staatsgebarung der ungarischen Linien der österr.-ung. Staatseisenbahngesellschaft unbedingt nur vorteilhaft sein; die Durchführung dieser Verfügung kann aber auch aus dem Gesichtspunkte unserer Exportinteressen nicht als bedenklich betrachtet werden, da im Verkehre gegen Wien die Marchegg-Wiener Linie der priv. Ferdinand-Nordbahn und die Donau, im Verkehre gegen Mähren-Böhmen teils über Marchegg-, teils durch Vermittlung der unlängst konzessionierten Verbindungslinie Holics-Göding 4 ebenfalls die Ferdinand-Bahn und endlich im norddeutschländischen Verkehre die Kaschau-Oderberger Bahn aus auch weiterhin zur Verfügung stehen werden, und mittelst dieser Relationen im Zusammenhange mit den Richtungen nach Fiume, Ofen-Innsbruck, respektive Cor485