Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)
1891. február 28., március 2. 60./13./, 61714./ 7 A bukaresti osztrák-magyar és német követek egybehangzó jelentései (febr. 9., ill. febr. 8.) szerint Románia szerződéseinek lejárta, 1891. júl. 10. előtt nem volt hajlandó kereskedelmi szerződési tárgyalásokba bocsátkozni. OL - K 26 - 1891 - 222 (620, 827). 8 Ld. még 1890. aug. 8./8., 1891. márc. 14./6., máj. L/13, és 14., jún. 26./14., 1892. szept. 23.Z7., 1894. jún. 18./3.,júl. 17./12. 9 Az írásos mt.-i előterjesztést Id. OL - K 255 - 1891 - 9. t. - 383. 61./14J 1891. március 2. a A képviselőházi házszabályok módosításáról tervezett javaslat benyújtásának elhalasztása 1 Der Herr Ministerpräsident trägt vor, daß nachdem er sich die Frage der Modifizierung der Hausordnung des Abgeordnetenhauses neuerdings überlegt hat, ihm bezüglich des Ministerratsbeschlusses vom 28. Feber, laut welchem der Antrag betreffend die Modifizierung der Hausordnung jetzt sogleich zu stellen wäre, aus Opportunitätsgründen Bedenken aufgetaucht sind, denn er hegt die Überzeugung, daß die Einbringung dieses Antrages die Verhandlung des Gesetzentwurfes über die Verwaltungsreform erschweren 2 , ja sogar die Verhandlung dieses Gesetzentwurfes in der jetzigen Session überhaupt unmöglich machen würde. Außerdem hält er die Beantragung der Modifizierung der Hausordnung jetzt darum nicht für zweckmäßig, weil er bemerkte, daß — obgleich alle Mitglieder der Regierungspartei eine Modifizierung der Hausordnung für notwendig halten — noch viele der Einführung der Cloture abgeneigt sind, ohne derselben aber seiner Ansicht nach die Modifizierung der Hausordnung nur eine halbe Maßregel bilden würde. Es ist daher Zeit erforderlich, daß auch jene Mitglieder der Partei, welche gegenwärtig noch der Einführung der Cloture abgeneigt sind, von deren Notwendigkeit überzeugt werden. Endlich ist in Betracht zu ziehen, daß der Präsident des Abgeordnetenhauses, mit welchem der Herr Ministerpräsident in dieser Angelegenheit gesprochen hat, die Hausordnung so auslegt, daß deren Modifizierung immer nur am Ende einer Session in Verhandlung gezogen werden kann, und wenn auch die Regierung und die Partei diese Interpretation des Präsidenten des Hauses nicht akzeptieren würde, so müßte man sich doch voraussichtlich schon bei der Entscheidung dieser Vorfrage auf eine langwierige Debatte gefaßt machen; unter solchen Umständen wäre es nicht zweckmäßig, dadurch daß der Antrag bezüglich der Modifizierung der Hausordnung sogleich gestellt wird, die Erledigung anderer Angelegenheiten in dieser Session unmöglich zu machen. Demzufolge möchte der vortragende Herr Ministerpräsident den Beschluß vom 28. Feber 1. J. in dem Sinne modifizieren, daß die Regierung sich im eigenen Schöße zwar vollständig darüber einigen sollte, wie sie die Hausordnung zu modifizieren wünscht, aber der diesbezügliche Antrag nur dann gestellt werden soll, wenn bei der Verhandlung des Gesetzentwurfes über die Verwaltungsreform im Abgeord466