Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)
1891. február 28. 60./13./ 60. (13.) 1891. február 28. a 1. A képviselőházi házszabályok módosításának és a közigazgatási reform tárgyában készült törvényjavaslat 1 benyújtásának ügye Der Herr Ministerpräsident weist darauf hin, daß die Mitglieder des Ministerrates schon ohne Ausnahme dem Ausdruck gegeben haben, daß die Hausordnung des Abgeordnetenhauses im Interesse der Sicherung der Ruhe der Beratungen und um die erfolgreiche Anwendung einer eventuellen Obstruktion seitens der Opposition zu verhindern, modifiziert werden müsse. 2 Die Notwendigkeit der Modifizierung der Hausordnung kann somit als festgestellt betrachtet werden, es sei daher bei dieser Gelegenheit nur noch notwendig, das zu befolgende Vorgehen zum Gegenstande der Beratung zu machen. Nach seiner Ansicht hält er es nicht für möglich, daß die Modifikation der Hausordnung und die Verhandlung betreffend den Verwaltungsgesetzentwurf in der Komission und im Hause noch vor den Sommerferien erfolgen könnte. Wenn also die Revision der Hausordnung jetzt in Angriff genommen würde, so wäre vor den Sommerferien hinsichtlich des Verwaltungsgesetzentwurfes höchstens die Verhandlung in der Kommission möglich, und die Verhandlung dieses Gesetzentwurfes im Hause würde voraussichtlich für die Herbstsession bleiben, umsomehr als er es nicht für möglich hält, daß in der erregten Stimmung, welche eine Revision der Hausordnung hervorrufen wird, die Verhandlungen über den Verwaltungsgesetzentwurf zu Ende geführt werden könnten; denn es ist auch zu berücksichtigen, daß die Verhandlung der Hausordnung im Abgeordnetenhause bei Einhaltung der vorgeschriebenen Regeln vor den Osterferien kaum begonnen werden könnte. Nachdem diese Frage auf Grund des Vortrages des Herrn Ministerpräsidenten besprochen wurde, ist der Ministerrat darin übereingekommen, daß in der möglichst kürzesten Zeit der Antrag wegen Modifizierung der Hausordnung und wegen Entsendung einer Kommission von 15 Mitgliedern zu diesem Zwecke eingebracht und der Kommissionsbericht je eher in Verhandlung gezogen werde. Nebenbei soll auch der Verwaltungsgesetzentwurf, sobald die diesbezügliche allem. Bewilligung Seiner Majestät herablangt eingebracht, und im Ausschusse verhandelt werden, und nachdem der Ausschuß seinen Bericht vorgelegt hat, soll die gegenwärtige Session geschlossen und denn die Verhandlung des Gesetzentwurfes sogleich begonnen werden, oder aber, falls die Verhandlung des in Rede stehenden Gesetzentwurfes im Hause vor den Sommerferien als durchaus nicht zweckmäßig erschiene, soll derselbe im Herbste in Verhand462