Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)

5477./ 1891. február 13. Auch sind die beiden Regierungen dahin einig geworden, daß sie alle einem dritten Staate vertragsmäßig eingeräumten Eisenbahntarifbegünstigungen auch ein­ander gewähren. Der k. k. Handelsminister wird bestrebt sein, bei neuer Aufstellung des Lokalgebührentarifes der k. k. Staatsbahnen möglichst sich dem Niveau des neuen ungarischen Lokaltarifs anzupassen, und sind beide Minister darüber einig, die Warenklassifikation einer Revision in der Richtung der möglichsten Vereinfachung einverständlich unterziehen zu lassen. Der vortragende Herr Minister erörtert ausführlich die guten Folgen dieses Gedankenaustausches und welche Vorteile hieraus unserer Verkehrspolitik erwach­sen könnten, indem dasjenige, was wir eventuell bieten können, mehr nur von einer formellen Bedeutung sei, wogegen das, was wir gewinnen, den Export unserer Produkte auf den westlichen Markt fördert. Mit Rücksicht auf den mit Deutschland zu schließenden Vertrag und vorzüglich auf dessen nach dem obigen Antrage ergänzten Artikel bilden die vor­getragenen Punktationen schon darum eine Errungenschaft, weil hiedurch das fernere freundschaftliche Zusammenwirken der beiden Staatshälften in Aussicht genommen werden kann, und die ungarische Verkehrspolitik bleibt wie sie bisher war. Der vortragende Herr Minister bittet den Ministerrat, diesen Bericht zur Kenntnis nehmen, den vorgetragenen Punktationen beitreten und gleichzeitig den Herrn Ministerpräsidenten betrauen zu wollen, daß er an den Herrn Minister des Äußern im Sinne des oben Vorgetragenen eine Zuschrift richte. Endlich erwähnt der vortragende Herr Minister, daß der k. k. Herr Handelsminister auch bezüglich der Eisenbahntarifangelegenheiten der Konsum­waren ein gewisses gemeinsames Vorgehen festzusetzen wünsche, hinsichtlich dessen aber der vortragende Herr Minister erst später auf Grund einer Rücksprache mit dem Herrn Finanzminister einen konkreten Vorschlag machen könnte. Der Ministerrat billigt das Vorgehen des vortragenden Herrn Ministers, tritt den vorgetragenen Punktationen und Übereinkommen bei und betraut den Herrn Ministerpräsidenten im Sinne dieses Vortrages den Herrn Minister des Äußern anzugehen. 6 3. Szerződéstervezet az Osztrák-Magyar Lloyd Társasággal fennálló szerződés felbontásáról, tárgyalások az „Adriá"-val Der Herr Handelsminister berichtet, daß schon auch der Text des Entwurfes jener Konvention festgesetzt worden ist, welche in Angelegenheit der Auflösung des Vertrages mit dem österr.-ung. Lloyd und der bei dieser Gelegenheit zu treffenden Verfügungen zwischen dem ungarischen und dem österreichischen Handelsminister mit einer Wirksamkeit bis zum 30. Juni 1898 d. J. bis Ablauf des gegenwärtig in Gültigkeit befindlichen Lloyd-Vertrages geschlossen werden soll. 453

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