Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)
5376./ 1891. február 4. Entgelt hiefür später bewilligte Einnahme, dem Primas nicht als ein Kirchen-benefizium ständigen Charakters, sondern für die zufolge einer Zivilbetrauung vollzuziehenden Verbindlichkeiten für die Versehung des Zivilpisetariatsamtes, als ein Entgelt zugefallen ist, 9 es geht ferner hervor, daß diese Einnahmen zeitweise eine Verschiedene war, daß jedoch das Maß derselben immer durch den König festgestellt wurde. Daß aber bei dieser Dotation auch schon in den früheren Zeiten Unterbrechungen erfolgt sind, wird durch das im Jahre 1557 eingeführte Maximilianische Berggesetz bewiesen, besonders aber durch den GA XLVL1622, welcher im § 3. die alterkömmliche Restitution des Pisetariatsamtes anordnet. Peter Pázmán dedizierte diese Pisetariatseinkunft in einer Fundation von jährlichen 5000 Fl. für die Dotierung des Tyrnauer Konviktes, wie dies auch im GA XLIII:1741 erwähnt wird. Josef II. hat das Pisetum eingestellt, Leopold II. hat jedoch dasselbe im Wege einer nicht kirchlichen, sondern Finanzbehörde, und zwar im Wege der Kammer, wiederzurückgestellt. Als im Jahre 1852 Scitovszky zum Primas ernannt wurde, 9a geruhten Seine Majestät über Vortrag des österreichischen Finanzministers, die unter diesem Titel erteilbare Jahresdotation jedoch nur ad personam mit 18 000 Fl. festzustellen. Dieser besonderen Dotation gegenüber hatte der Primas als Pisetarius gewisse Gegenleistungen verrichten müssen, welche jedoch schon seit vielen Jahren nicht eingehalten wurden, und ihre Bedeutung verloren haben. Es fiel nämlich diesem Benefizium zur Last jene Jahresdotation von 5000 Fl., welche als Fundation dem Tyrnauer Konvikte gebührt; diese Belastung hat als eine solche aufgehört und besorgt die Bedeckung derselben der Minister für Kultus und Unterricht im eigenen Budget; er hätte ferner ebenfalls aus diesem Benefizium in Kremnitz einen die Münzprägung kontrollierenden Pisetarius bestellen müssen; der Primas hat zwar auf diese nunmehr keinen Wirkungskreis habende Stelle regelmäßig einen Kremnitzer Bürger ernannt, dieser darf aber das Münzamt nicht einmal betreten; die Durchführung der neueren Münzprägungsgesetze gehört nunmehr ausschließlich zum Wirkungskreis des Finanzministers, und hat weder der Primas noch sein Pisetarius irgendwelche Ingerenz auf die Münzprägung; der Primas war ferner als Pisetarius verpflichtet in Kremnitz einen Arzt zu halten, aber auch dieser Verpflichtung wird nicht mehr genüge geleistet; endlich war auch das Haus in Kremnitz auf Rechnung dieses Benefiziums instandzuhalten. Das Haus besteht zwar und wird auch vom Primas instandgehalten, dasselbe wurde jedoch auf den Namen des Graner Erzbistums intabuliert, und wird überhaupt nicht zu Pisetariatszwecken gebraucht. Nach Voranlassung der obigen berichtet der Herr Finanzminister, daß, nachdem das in Angelegenheit des Pisetums eingebrachte Gesuch des gewesenen Primas im Jahre 1889 abgewiesen wurde, haben Seine Majestät das neuerliche Majestätsgesuch desselben mittelst eines allem. Handschreibens an den referierenden Herrn Minister herabzusenden geruht. In dem in dieser Angelegenheit zunächst zu erstattenden alleruntertänigsten Vortrage wünscht der referierende Herr Minister mit Rücksicht darauf, daß die 447