Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)

Ministerratsprotokolle

Registratur-, Expeditions- und Archivbeamte Direktoren deren Adjunkte 1200 800 Registratoren, Registranten und Schreiber 600, 500 und 400 Bemerkungen 1. Die Chefs der einzelnen Abteilungen wurden bisher teils Abteilungsdi­rektoren, teils Abteilungsleiter, teils Verwaltungsräte genannt; damit aber in den Ministerien auch in diesem Bereich Harmonie erreicht wird, sollen die Chefs der Abteilungen in allen Ministerien um so mehr Abteilungsleiter tituliert wer­den, als sie sich dadurch von den Direktoren, wie es sie zum Beispiel in den vom Finanzministerium abhängigen Außenämtern gibt, unterscheiden. 2. Verwaltungsräte sollen teils aus dem Grunde festgelegt werden, damit sie in größeren Abteilungen, für deren Leitung der Abteilungschef nicht ge­nügt, ihm eine Hilfe sein können, teils damit ihnen statt der Abteilungschefs die Leitung kleinerer Abteilungen zur Entlastung der Staatskasse anvertraut werden kann. 3. Das niedrigste Gehalt soll auf 400 Forint festgelegt werden, da eine solche Summe als unverzichtbar für eine anständige Lebensweise erwünscht ist. 4. Bei einzelnen Dienstgraden habe ich vor allem aus dem Grunde ein Gehalt-Stufensystem angeregt, damit jene Beamten - die in einer gewissen Stellung zwar gute Dienste leisten, in höhergestellte Amter aber nicht weiter zu befördern sind - die Aussicht auf den Genuß eines höheren Gehaltes haben sollen. 5. Das bei den Dienstgraden festzulegende Gehalt-Stufensystem soll auf folgende Weise ins Leben gerufen werden: Die eine Hälfte der Beamten soll mit dem höheren und die andere Hälfte mit dem niedrigeren Gehalt versorgt wer­den, wenn es aber in einem Dienstgrad drei Gehalt-Stufen geben sollte, würde 1/3 der Beamten mit dem höchsten, 1/3 mit dem mittleren und 1/3 mit dem niedrigsten Gehalt versorgt. Für den Fall, daß es in solchen Dienstgraden beschäftigte Beamte solcher Zahl geben sollte, daß sie nicht in diese zwei oder drei gleichen Teile eingeteilt werden können, müßte der größere Teil der Beamten des höheren Gehaltes teilhaftig werden, zum Beispiel: 7 von 13 Sekretären würden 1500 und 6 würden 1200 Ft oder 6 von 17 Rechnungsbeamten würden 700 Ft, 6 würden 600 Ft und 5 würden 500 Ft erhalten. 6. Eine Beförderung in höhere Gehälter wäre nur dann gestattet, wenn eine mit höherem Gehalt verbundene Stellung frei wird, in diesem Falle wäre aber nicht allein der Rang der Beamten im Dienstgrad bzw. die Dienstzeit, sondern auch die Fähigkeit 4 zu berücksichtigen. 7. Der Beamtenstand müßte zwar gemessen am Bedarf festgelegt werden, zur Zeit sind aber nur so viele Beamten zu ernennen, wie unter den bestehen­den Umständen beschäftigt werden können, und sollte nach der vollkomme­nen Besetzung des Beamtenbestandes bei einzelnen Ministerien die vorübergehende Vermehrung des unteren Amtspersonals erwünscht sein, müßte dieser Bedarf, bis die Notwendigkeit der Vermehrung ausreichend bewiesen ist,

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